Ab 2023 sollen Gesetze und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz (BAJ) betriebenen Verkündungsplattform rechtskräftig verkündet werden.
Mehr Transparenz, weniger Ressourcenverbrauch
Man kann nur erahnen welche Höhe ein Jahrgang des verkündeten BGBl. (5267 Seiten im Jahr 2021) erreichen würde. Angeblich wären es 2.5 Kilometer. Diese kann dann eingespart werden.
Zudem muss ein verkündetes Gesetzblatt in den Behörden oder Arbeitsalltag verteilt, in sonst wie in Umlauf gebracht, möglicherweise mehrmals kopiert und schließlich archiviert werden. Das kann im schlechtesten Fall bedeuten, dass ein Interessent die Papierfassung aufgrund des langen Umlaufs erst Wochen später in den Händen hält.
Referentenentwurf liegt vor
Das soll nun zum Ende des Jahre 2022 geändert werden. Das Ministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens veröffentlicht . Ausgabeprozesse sollen beschleunigt, der Zugang zu den amtlichen Inhalten verbessert und beträchtliche Ressourcen eingespart werden.
Unentgeltlich, barrierefrei und mehr Funktionen
Aktuell gibt es die URL www.bgbl.de, auf der das BGBL ebenfalls einsehbar ist. Dabei handelt es sich nur um eine elektronische Kopie des Gesetzblattes, dessen Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang stark eingeschränkt ist. Das künftige, neue elektronische BGBl. ist dann das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, neben wenigen Ausnahmen der Verkündung im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers oder im Verkehrsblatt, wie z.B. erst vor kurzem die RAS 21. Hierfür soll das BAJ eine Internetplattform einrichten.
Das elektronisch ausgegebene BGBl. ist für Verwaltungen und Bürger unentgeltlich, barrierefrei und kann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden.
Elektronisches Siegel geben Sicherheit
Die Authentizität und Integrität des elektronischen BGBl. wird durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen erreicht. Denn jede Ausgabe eines BGBl. wird mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen, damit ihre Echtheit jederzeit geprüft werden kann.
GG-Änderung erforderlich
Der Gesetzentwurf steht unter dem Vorbehalt, dass in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) die verfassungsrechtliche Grundlage zur Modernisierung des Verkündungswesens geschaffen wird. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Ressortbeteiligung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) eingeleitet.