Bürokratieentlastungsgesetz IV – Bürokratieabbau als Daueraufgabe

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt

Die Bundesregierung hat mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Der Bundesrat stimmte zu, wodurch die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlastet wird.

Das BEG IV ist ein Teil des von der Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspaket. Gebündelt beträgt das Entlastungsvolumen der Maßnahmen für die Wirtschaft über 3 Milliarden Euro pro Jahr.

Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie

Ziel ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu schaffen. Mit dem ressortübergreifenden Vorhaben sollen administrative Abläufe in Deutschland vereinfacht werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Meldepflicht in Hotels entfällt: Für deutsche Staatsangehörige soll es keine Hotelmeldepflicht mehr geben. Bei jährlich 129 Millionen touristischen Übernachtungen in Deutschland verringert sich der jährliche Zeitaufwand der Bürger um knapp drei Millionen Stunden. Die Wirtschaft wird damit um rund 62 Millionen Euro jährlich entlastet. Hierfür ist u.a. die Änderung der §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz erforderlich sowie die Änderung der Beherbergungsmeldedatenverordnung.
• Digitaler Arbeitsvertrag: Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. „Digitale Dienste statt analoge Altlasten“, ist die Botschaft. Während bei der Schriftform nach § 126 BGB eine Urkunde durch eine eigenhändige Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen des Ausstellers erforderlich ist, reicht für die Textform nach § 126b BGB eine verständliche, unterschriftsfreie Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger. Die Gesetzesänderung erlaubt beispielsweise, dass eine Niederschrift gemäß § 2 NachwG in Textform erstellt und elektronisch übermittelt werden kann, solange das Dokument für die Beschäftigten zugänglich ist, gespeichert und gedruckt werden kann und der Arbeitgeber dazu auffordert, eine Empfangsbestätigung abzugeben. So könnte ein Arbeitsvertrag per E-Mail die Textform erfüllen.

• Schließlich sollen sogenannte Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen abgesenkt werden. Betroffen sind u. a. auch Änderungen im BGB, der Wirtschaftsprüferordnung, des HGB, Bundesrechtsanwaltsordnung, des Umwandlungsgesetzes, des Aktiengesetzes, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Digitale Steuerbescheide: Künftig soll es den Steuerbehörden ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Dadurch kann auf den Versand von 116 Millionen Briefen sowie den Druck von 6,2 Milliarden Blatt Papier verzichtet werden. Eine zentrale Vollmachtsdatenbank ermöglichte es ab dem 1. Januar 2028, dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr zahlreiche schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Künftig genügt eine Generalvollmacht, die in der Vollmachtsdatenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden kann (§ 85a Abs. 2 Nr. 12, 13 StBerG, § 105a SGB IV).

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Das BEG IV sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des BEG IV noch nicht abgelaufen ist.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft.

Bild Quelle: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz | Steuern | Haufe

Text Quelle: 

BMJ - Gesetzgebung - Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie

BMJ - Pressemitteilungen - Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt weitere Entlastung

Bundesrat - BundesratKOMPAKT - Bürokratieentlastungsgesetz

Bundesgesetzblatt Teil I - Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - Bundesgesetzblatt

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