Um gut 12 Prozent steigen die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe zum 1. Januar 2024. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 dann monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern erhöhen sich: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende. Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient grundsätzlich der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.
Quelle: Bundesrat Kompakt, Plenarsitzung 20. Oktober 2023