Während das SBG im Jahr 2016 neu gefasst wurde, wartet das Bundespersonalvertretungsgesetz schon seit längerer Zeit auf eine Überarbeitung.
Nun soll es in diesem Jahr so weit sein.Der Gesetzentwurf richtet den Blick auf Maßnahmen, die sich unter Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit allen Beteiligten konsensbasiert umsetzen lassen. So stehen Verbesserungen der Organisation und Arbeitsweise der Personalvertretungen, die gesetzliche Verankerung der geltenden Rechtslage und personalvertretungsrechtlichen Praxis sowie die Neustrukturierung, die Bereinigung sowie die sprachliche und redaktionelle Überarbeitung zur Verbesserung der Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit als Ziele im Gesetzesentwurf.
Für ein modernes Recht treten strittige Punkte zurück
Diese geplanten Maßnahmen sollen das Personalvertretungsrecht moderner und anwenderfreundlicher gestalten. Dazu werden laut Entwurf Maßnahmen, die weiterhin intensive Erörterung mit allen Beteiligten bedürfen, sogar zunächst zurückgestellt.
Auswirkungen auf das Soldatenbeteiligungsgesetz
Die Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes wird wiederum Rückwirkungen auf das Soldatenbeteiligungsrecht haben. Neben der redaktionellen Überarbeitung ist daher hier zeitnah eine inhaltliche Anpassung zu erwarten.