Rot-Rot-Grün hat eine Neufassung des Berliner Polizeigesetzes vorgelegt. Diese sieht vor, dass Berliner Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter bei bestimmten Einsätzen künftig Bodycams tragen sollen.
Mit den Bodycams sollen problematische Situationen etwa bei Kontrollen oder Demonstrationen dokumentiert werden können. Bei einem späteren möglichen Gerichtsprozess können beide Seiten die Aufnahmen nutzen. Auf diese Weise ließe sich feststellen, wie sich die jeweilige Person verhalten hat.
Der Innenpolitiker der drei Fraktionen und Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat sich für die Nutzung der Bodycams ausgesprochen. Sie lieferten die Möglichkeit der Dokumentation sowohl von Verstößen durch Polizisten als auch Angriffe auf Beamte.
Der Entwurf des Änderungsgesetzes sieht vor, dass dieses in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird und am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Bodycams sollen im Laufe des Jahres 2021 von der Polizei gekauft werden. Es ist vorgesehen, dass die Nutzung der Bodycams in der Praxis wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird. Gleichzeitig ist festgelegt, dass das Abgeordnetenhaus nach drei Jahren entscheiden muss, ob sich die Regelung bewährt hat und auch in der Zukunft fortgesetzt werden soll.
Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/06/berlin-neues-polizeigesetz-koalition.html