Mit Änderung der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 Anwesenden für Personaräte seit dem 06. Februar 2021 erlaubt.
Erschwerte Beschlussfähigkeit
Das Infektionsgeschehen beeinträchtigt auch die Arbeit der Personalräte. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Beschlüsse des Personalrats nur unter persönlicher Anwesenheit der Personalratsmitglieder gefasst werden können.
In Berlin wird diese Regel durch das Verbot, Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 zeitgleich Anwesenden abzuhalten, zusätzlich erschwert. Persönliche Kontakte sollen zur Verminderung des Infektionsrisikos und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes weitgehend vermieden werden.
Personalratssitzungen sind daher nicht oder nur eingeschränkt möglich. Andere Bundesländer haben durch eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes die Möglichkeit eröffnet, Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen abzuhalten. Berlin hat diesen Weg bisher nicht eingeschritten.
Erleichterung für die Funktionsfähigkeit
Um die Funktionsfähigkeit der Personalvertretungen aufrecht zu erhalten, ist mit der Fünften Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 2. Februar 2021 eine Ausnahme von der Personenobergrenze geschaffen worden. Sitzungen des Personalrats, des Gesamtpersonalrats und des Hauptpersonalrats nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz können ab 6. Februar 2021 wieder mit mehr als 20 Teilnehmer stattfinden.