Auch in diesem Jahr können sich Soldatinnen und Soldaten über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Analog zu den Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst wartet eine kräftige Besoldungsanpassung in den Jahren 2021 und 2022.
Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen.
Lineare Anhebungen in zwei Schritten
Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 passt der Bund die Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent
linear angehoben.
Das Gesetz wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten und gilt dann rückwirkend ab dem 1. April 2021.