Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat nun den Einbau der neuen digitalen Funkgeräte bei der Bundeswehr freigegeben.
Eine Milliarde Euro kostet der Großauftrag, der an das Münchner Unternehmen Rhode & Schwarz vergeben worden ist. Die französische Thales-Gruppe hatte gegen die Direktvergabe Beschwerde eingelegt, da sie leer ausgegangen war. Diese wurde nun vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen.
Beschwerde weder zeitgerecht noch inhaltlich ausreichend
In erster Linie sei die Beschwerde unzulässig, da sie nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen eingereicht wurde. Jedoch hätte sie laut Gericht auch inhaltlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt.
Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff von Russland auf die Ukraine, hatte die Bundesregierung auf ein langwieriges Vergabeverfahren verzichtet, um die Digitalisierung in der Bundeswehr schneller voranzubringen. Somit wurde der Antrag für die Funkgeräte direkt vergeben.
Da durch dieses Handeln die Regierung ihre Sicherheitsinteressen gewahrt hatte, sei dieses Vorgehen auch zulässig. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung erlaubt dies sogar ausdrücklich.
Der Anwalt der klagenden Firma Thales hatte argumentiert, die direkte Auftragsvergabe sei umgesetzt worden, um die heimische Rüstungsindustrie zu stärken.
Funkgeräte sollen in die Fahrzeuge passen
Seit Januar liefert Rhode & Schwarz die digitalen Funkgeräte an das deutsche Militär. Einige Medien hatten berichtet, die Geräte würden nicht in die Fahrzeuge passen und hätten daher beim Einbau Probleme verursacht. Der Generalleutnant Michael Vetter wies diese Behauptungen zurück. Die Abmessungen wurden im Vorfeld für insgesamt 200 Fahrzeugtypen geprüft.
Trotzdem Probleme zu erkennen
Die eigentliche Schwierigkeit in Bezug auf den Einbau liege bei den Sicherheitsvorgaben, denn im Falle eines Angriffs und einem feindlichen Treffer, soll von den Funkgeräten keine Gefahr für die Soldaten und Soldatinnen ausgehen. Auch heißt es, die Batteriekapazitäten und Lichtmaschinen der Fahrzeuge könnten bei zirka 100 Fahrzeugen nicht ausreichend für die Funkgeräte sein.