Nachdem das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten vorgelegt hat, wurde dieser am 4. Juli 2018 beschlossen.
Damit sind die ersten Schritte für die Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten getan. Der Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 – 2019 – 2020“ wurde am 20. Juni im Beteiligungsgespräch diskutiert und am 4. Juli 2018 im Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz soll der Umsetzung des Tarifabschlusses aus dem April 2018 dienen und zeit- und wirkungsgleich die Tariferhöhung an alle Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes weitergeben.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Erhöhungsschritte vor:
- 2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018
- 3,09 Prozent zum 1. April 2019
- 1,06 Prozent zum 1. März 2020
In der Entgelterhöhung zum 1. März 2018 ist bereits ein Abzug von 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage enthalten. Beamte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A6 erhalten zudem eine einmalige Zahlung von 250,- Euro. Die Bezüge der Beamtenanwärter sollen jeweils zum 1. März 2018 und 1.März 2019 um 50,- Euro angehoben werden.
Das Ende des Verfahrens wird im Herbst erwartet. Mit einer Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt wird erst Ende 2018 gerechnet.
Der zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer bezeichnet es als ein „notwendiges Zeichen der Wertschätzung der gesamten Bundesregierung an die Beschäftigten, wenn das Geld schon im Sommer fließen würde.“ Und fordert, dass die Politik den Weg hierfür zügig freimachen soll.
Quelle: dbb