Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht seit mehr als fünf Jahrzehnten jungen Menschen, eine – ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende – qualifizierte Ausbildung zu erhalten.
27. BAföG-Änderungsgesetz trat zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft
Neue Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die umfassenden Änderungen der Ausbildungsförderung in den letzten Jahren zu einem Anstieg der Förderzahlen führten. Zum Stichtag 4. August 2023 stieg die Zahl der BAföG-Empfänger um 21.000 Studierende, was einen Zuwachs zum Vorjahr um 5 Prozent bedeutet.
Bundesministerium für Bildung und Forschung legt neun Referentenentwurf vor
Bereits zu Beginn des neuen Jahres legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen neuen Referentenentwurf für ein 29. BAföG-Änderungsgesetz vor. Ziel ist es die Ausbildungsförderung nachhaltig zu verbessern und zu stärken. Erreicht werden soll dies vor allem durch strukturelle Anpassungen und den Abbau bürokratische Hürden.
Überblick über die geplanten Änderungen
Das BMBF plant in dem Referentenentwurf folgende Änderungen im BAföG:
- Einführung eines Flexibilitätssemesters über die Förderungshöchstdauer hinaus
- Studienstarthilfe für einkommensschwache Haushalte die Sozialleistungen beziehen
- Erleichterter Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund
- Erhöhung der Freibeträge um 5 Prozent zum Wintersemester 2024/2025
- Wegfall der Anrechnung des Geschwistereinkommens auf den erhöhten Elternfreibetrag
- Bürokratieabbau u. a. durch angemessene Pauschalisierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen
- Mehr Digitalisierung durch die BAföG Digital-App und dem BAföG-Rechner
Die nächsten Schritte
Nach erfolgter Vorlage des Referentenentwurfs soll sich noch im Februar das Kabinett mit dem Entwurf befassen. Im Anschluss daran beginnt das parlamentarische Beratungsverfahren. Nach Vorstellung des BMBF sollen die geplanten Änderungen zum Beginn des Schuljahres bzw. Wintersemesters 2024/2025 in Kraft treten.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung