Zum 1. August tritt die zweite Stufe der BAföG-Reform in Kraft. Besonders für Studenten im Übergang vom Bachelor zum Master bringt der Stichtag eine erfreuliche Neuerung. Bislang sorgte der Wechsel in den Master für Probleme.
Nach der letzten Bachelorprüfung muss oft länger auf das Zeugnis gewartet werden, um sich fest in den Master einschreiben zu können. Folge: In der Zwischenzeit kann kein BAföG bezogen werden. Diese Lücke ist jetzt geschlossen. Auch mit einer vorläufigen Einschreibung in den Master können Studenten BAföG bekommen.
Generell sind nun höhere Vorschüsse möglich. Lag die Grenze bislang bei 360 Euro, wird Sie auf 80% des zu erwartenden Betrages angehoben. Ein weiterer Pluspunkt für die Studenten: Leistungsnachweise sind generell nur noch nach dem 4. Fachsemester vorgeschrieben.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem stets aktuellen Online-Dienst zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.