Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, die von der Bundesregierung vorgelegte 29. BAföG-Novelle verabschiedet
Zum Hintergrund
Die Bundesregierung - federführend das Bundesministerium für Bildung und Forschung - bringt 2024 die nächste Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf den Weg. Neben einer erneuten Anhebung der Freibeträge sollen unter anderem ein Flexibilitätssemester und ein sogenanntes "Studienstarthilfe" eingeführt werden. Weitere Reformziele sind der Bürokratieabbau und eine stärkere Digitalisierung.
Grundbedarfssatz steigt um 5 Prozent
Entgegen der ursprünglichen Planung werden durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz auch die Bedarfssätze erneut um 5 Prozent angehoben. Außerdem wird die Wohnpauschale um 20 Euro auf 380 Euro erhöht. Der Höchstsatz steigt damit zum 1. August von 934 Euro auf 992 Euro.
Studierende aus ärmeren Haushalten erhalten künftig eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Außerdem soll das BAföG ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt und der Fachrichtungswechsel erleichtert werden.
Auch Schüler profitieren von der Reform
Mit der Reform steigen auch die BAföG-Sätze für Schülerinnen und Schüler. Diese profitieren bereits mit Beginn des neuen Schuljahres am 1. August von der Erhöhung.
Oppositionsparteien unzufrieden mit Reform
Die Union kritisiert die beschlossene BAföG-Reform als marginal und zu wenig strukturell. Außerdem fehlten konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung und Digitalisierung.
Die Linke sowie BSW und AfD bemängeln unter anderem die zu geringe Erhöhung der Bedarfssätze.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Nach dem Bundestag muss sich nun noch der Bundesrat mit der BAföG-Reform befassen. Es handelt sich jedoch um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Damit steht der Ausfertigung und Verkündung des Änderungsgesetzes grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Quelle: Deutscher Bundestag/BMBF