Das Bundesgesetzblatt enthielt heute die Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Oberstes Ziel des neuen Gesetzes ist der Abbau von Hemmnissen beim Zugang zur Förderung. So wird die AFBG-Förderung auf Bachelorabsolventinnen und -absolventen erweitert.
Darüber hinaus ist es künftig möglich, eine Fortbildungsprüfung ohne Erstausbildungsabschluss zu fördern.
Laut Bildungsministerium soll das AFBG damit familienfreundlicher werden. Die Investitionssumme in den nächsten vier Jahren beträgt dazu 245 Millionen Euro. Die Neuerungen gelten ab dem 1. August.
Das neue Gesetz mit amtlicher Kommentierung finden Sie in unserem Online-Dienst Bundesausbildungsförderungsgesetz.