Zum 1. Januar 2016 sollen die „Hartz IV“-Sätze für Erwachsene um 5 Euro und für Kinder und Jugendliche um 3 bis 4 Euro steigen. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundessozialministeriums vor.
Zum 1. Januar 2016 sollen die Regelbedarfe um 1,25 Prozent steigen. Die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016“ soll am 23. September vom Bundeskabinett verabschiedet und bereits am 25. September im Bundesrat abschließend beraten werden.
Danach ergeben sich für 2016 folgende Steigerungen:
- Alleinstehende: 404 Euro (bisher: 399 Euro)
- Paare: 364 Euro (bisher: 360 Euro)
- Kinder jünger als 6 Jahre: 237 Euro (bisher: 234 Euro)
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 270 Euro (bisher: 267 Euro)
- Kinder ab 14 Jahren: 306 Euro (bisher: 302 Euro)