Die Bundesregierung hat beschlossen die EU-Entsenderichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Das Gesetz soll ab dem 30. Juli 2020 gelten. Zuvor müssen allerdings Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Die EU hatte ihre Entsenderichtlinie bereits im Juni 2018 reformiert. Da dies in Deutschland aber keine unmittelbare Wirkung hat, bedarf es einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.
Bisher können sich Unternehmen aus dem EU-Ausland, die Aufträge in Deutschland annehmen, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Beschäftigte aus dem Ausland nach Deutschland schicken, die hier zu einem geringeren Lohn arbeiten, als vergleichbar beschäftigte inländische Kollegen. Langfristig kann dies auch zu Lohndumping führen.
Um dies zu verhindern sollen ausländische Arbeitnehmer von deutschen Arbeitsbedingungen profitieren.
Konkret sollen entsandte Arbeiter nun nicht mehr nur von dem deutschen Mindestlohn profitieren. Vielmehr sollen sie auch Anspruch auf den Lohn haben, der in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt ist. Aber auch wenn es keinen Tarifvertrag gibt wird sich nach dem Willen der Regierung die Situation für die Beschäftigten verbessern. Denn wenn der Arbeitgeber Zulagen für Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten bezahlt, so dürfen diese nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Weiterhin hat nun der der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die für eine Inländische Dienstreise anfallen. Soweit Arbeitsbedingungen vorgeschrieben sind, gelten diese nach zwölf Monaten auch für Beschäftigte aus dem Ausland.
Nicht gelten soll das Gesetz hingegen für den Straßenverkehrssektor. Insbesondere Fernfahrer sind dadurch von den Regelungen ausgeschlossen.