Ein 50-jähriger Mann, der von 1998 bis 2000 beim türkischen Militär war, hat heute eine chronische Lungenkrankheit. Weil die Türkei wie Deutschland in der NATO ist und seine Erkrankung aus der Militärzeit stamme, so seine Argumentation, beantragte er nach § 80 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Soldatenversorgungsgesetz (SVG) eine Beschädigtenrente.
Alexander Lambrecht (21) hatte sich so auf den Hubschrauberflug gefreut: Seine Mutter, die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht, nahm ihn im Armee-Hubschrauber gen Sylt mit. Jetzt gibt es dazu einen richterlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt die Schließung und Versiegelung einer für das "Königreich Deutschland" geführten Gaststätte in Köln.
Die Zahl der Studierenden mit finanzieller Unterstützung vom Staat ist erstmals seit Jahren leicht gestiegen.
Laut deutschem Recht sind EU-Bürger in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland vom Kindergeld ausgeschlossen. Doch das ist rechtswidrig.
Ein Urlauber tritt bei Ausbruch der Pandemie von seiner Buchung zurück, wenig später wird die Reise nicht mehr möglich – muss er trotzdem die Stornogebühren bezahlen?
Patienten können sich angesichts der steigenden Corona-Zahlen ab sofort wieder telefonisch krankschreiben lassen. Die Regel gilt vorerst bis Ende November.
Ein Soldat auf Zeit hatte es sich nun doch anders überlegt – und den Kriegsdienst verweigert. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) kam es dann noch in letzter Instanz zum juristischen Showdown.
Auch nachts hellwach: 20.000 binokulare Nachtsichtbrillen des Typos MIKRON bekommt die Bundeswehr jetzt. Möglich macht dies das bereitgestellte Sondervermögen.
Die Ampelkoalition möchte „Hartz IV“ durch „Bürgergeld“ ersetzen. Nun hat Arbeitsminister Hubertus Heil die Eckpunkte der Reform vorgestellt.
Einer bayerischen Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nachgesagt wird, wird das Gehalt gekürzt.
Er plante Anschläge auf z.B. Heiko Maas und weitere Personen des öffentlichen Lebens. Deshalb und wegen Betrugs hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den ehemaligen Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. jetzt zu 5,5 Jahren Gefängnis verknackt.