Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen können. Entsprechendes beinhaltet ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes (LFGB), den das Bundeskabinett verabschiedet hat.
Heute tritt das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft. Es wurde am 17.07.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 1147).
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber den Eltern ebenso vor wie die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern.