Mit Urteil vom 19.06.2018 (11 N 17.1693) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Regelung in § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) für unwirksam erklärt, wonach Taxis im Stadtgebiet nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.
Dieses Urteil war mit großer Spannung erwartet worden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht.
Erst im Januar hatte das VG Kassel (1 K 6770/17.KS) einem Berufssoldaten zugestanden, dass seine Einsatzzeiten, die vor dem Stichtag 1.12.2002 zurückgelegt wurde, auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden dürfen.
Die Finanzlage war schon mal schlechter: Der Wehretat sieht für dieses Jahr ein Plus von zwei Milliarden Euro vor, 2019 gar noch einmal vier Milliarden Euro mehr.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 5. Juli 2018 – 3 C 9.17 eine Entscheidung bezüglich offensichtlicher Wohnsitzmängel in EU-Führerscheinen getroffen.