Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Entwurf für neue gesetzliche Grundlagen zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten erarbeitet.
Für einen Eingriff in die Religionsfreiheit ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Diese hat bei dem Kopftuchverbot gefehlt. Auch ein Feststellungsinteresse ist gegeben.
Juristisch heftig umstritten war der ursprüngliche Gesetzentwurf. Nun wurde nachgebessert und das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ging durch das Parlament.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen oder kurz Infektionsschutzgesetz steht aktuell im Mittelpunkt vieler Gesetzesinitiativen.
Unerlaubtes Fernbleiben von der Truppe gilt im schlimmsten Fall als Fahnenflucht. Dann folgt zwangsläufig der Ausschluss aus der Bundeswehr.
Ziel ist es den Verwaltungsaufwand für die Behörden zu minimieren und dem Bürger schnelle und komfortable Verfahren anzubieten.
Die Zuweisung zu einem Kompetenzbereich ist ein wichtiger Schritt in der Laufbahn eines Offiziers. Aber legt dieser Schritt künftige Verwendungen endgültig fest? Und lässt sich gegen die Festlegung vor Gericht vorgehen? Fragen, die das Bundesverwaltungsgericht nun beantwortete.
Abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) sowie den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen können Menschen mit einer Schwerbehinderung zahlreiche Vergünstigungen erhalten. Hier nur eine kleine Auswahl.
Am 25. Oktober wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst verkündet. Davon profitieren zunächst unmittelbar die Tarifbeschäftigten der Bundeswehr. Zugleich ist damit die künftige Besoldung der Soldatinnen und Soldaten abgesteckt.
Es ist wieder soweit: Vom 10. – 14. November 2020 findet die 10. SOLDATA statt. Der Karrierecoach Benno Grams erwartet Sie im LIVE-Chat!
Jüngst entschied das Landesgericht Osnabrück, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Damit gilt für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit der Grenzwert von 1,1 Promille.