Am 13. Dezember 2019 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (3. WaffRÄndG) verabschiedet.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird das Ziel verfolgt, die Einwanderung nach Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten zu vereinfachen.
Die Gehalts- und Besoldungsstrukturen sollen wettbewerbsgerecht mit Blick auf den Fachkräftemangel gestaltet werden. Damit verbunden sind eine Reihe von Einzelmaßnahmen vor allem zur Verbesserung Vergütung von Soldatinnen und Soldaten.
Die Feldwebellaufbahn bietet mehr Einsatzmöglichkeiten und eine höhere Besoldung, verlangt aber besondere Qualifikationen und ein höheres Verantwortlichkeitsgefühl. Der Dienstherr kann daher Kandidaten von der Laufbahn ausschließen, wenn diese in mehr als der Hälfte der Kriterien eine ausreichende Eignung vermissen lassen.
Die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist ein Dauerbrenner. Kein Monat vergeht ohne Zahlen und Fakten zu einem bestimmten Waffensystem, meist geht es darum, warum es gerade nicht eingesetzt werden kann.
Die auf der Tarifeinigung vom 2. März 2019 beruhenden Änderungstarifverträge wurden Anfang September 2019 unterzeichnet und bekanntgegeben. Sie sehen Änderungen zum TV-L zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 vor. Die wesentlichen Neuerungen werden hier kurz vorgestellt.
Das Vergaberecht der Bundeswehr steht immer wieder in der Kritik. Zu lange und zu komplizierte Verfahren mit am Ende unbefriedigenden Ergebnissen, so der Tenor. Insbesondere im Hinblick auf die intensiven Einsätze gelten die Vergaberichtlinien eher als Hindernis. Ein neues Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.
Durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) wurde die zunächst für 01.11.2019 vorgesehene Einführung der eID-Karte für EU-Bürger und Angehörige des EWR auf den 01.11.2020 verschoben.
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