Es ist ein ungewöhnlicher Fall, mit dem sich das VG Würzburg (W 1 S 19.797) befassen musste. Ein Stabsgefreiter fischte mittels einer Magnetangel vor den Augen eines TV-Teams nach Metallteilen in einem Fluss.
Die Bundesregierung hat 190 Millionen Jodtabletten bestellt. Der Großauftrag dient der Vorsorge vor möglichen nuklearen Unfällen.
Nach längerem Warten tritt das Bundeswehr- Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz rückwirkend zum 9.8.2019 in Kraft.
Reichen die Kapazitäten der Bundeswehr für die Kernaufgabe Landesverteidigung? Die Bundeswehr möchte diese Frage in Zukunft wieder eindeutig bejahen. Aus diesem Grund lebt ein altes Verfahren wieder auf.
Ist das Weglassen von Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern im Vergabeverfahren nur eine Nachlässigkeit? Wenn es um Referenzen geht gerade nicht, entschied das OLG Düsseldorf. Die fehlenden Angaben dürfen daher auch nicht nachgefordert werden.
Mit dem Bundesgesetzblatt I Nr. 31 vom 20.08.2019 ist die Verkündung des Migrationspakets abgeschlossen.
Ein angehender Zeitsoldat verschweigt bei der Einstellung Vorstrafen und ein Waffenbesitzverbot. Darf die Bundeswehr ihn auf dem direkten Weg rausschmeißen? Der Richter des VG Würzburg (W 1 S 19.703) dem der Fall vorlag, sieht im Entlassungsverfahren Rechtsfehler und gibt dem Obergefreiten Recht, der gegen seine sofortige Entlassung klagte.
Zum 05.08.2019 werden sowohl das Personalausweisgesetz als auch das Passgesetz geändert.