Die mangelnde Versorgung der Soldatinnen und Soldaten steht immer wieder im Brennpunkt der Öffentlichkeit. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache19/5012) gab die Bundesregierung nun Auskunft darüber, wie sich die Versorgungslage insbesondere bei der persönlichen Ausrüstung bis zum Jahr 2031 verbessern soll.
Aktuell arbeitet die Bundesregierung in Abstimmung mit dem BundeswehrVerband an einem neuem Gesetz zur finanziellen Verbesserung für Angehörige der Bundeswehr. Unter dem sperrigen Titel „Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsBerStG) verbirgt sich dabei ein Bündel an Maßnahmen.
Die Bundeswehr kann sich bei der Bereitstellung von Vergabeunterlagen nicht darauf verlassen, dass ein Bieter diese im Internet schon finden wird. Vielmehr müssen diese ohne Umwege auffindbar sein.
Ermöglichen vorangegangene Dienstzeiten bei der Bundeswehr die Verkürzung des Status als Beamter auf Probe? Dies erhoffte sich zumindest ein ehemaliger Zeitsoldat, der nach dem Dienst bei der Bundeswehr Polizist wurde.
Was darf in einer Beurteilung stehen? Diese Frage beschäftigt jährlich zahlreiche Vorgesetzte. Fest steht: Um das Können ihrer Soldatinnen und Soldaten zu beschreiben, müssen sich die Offiziere an Regeln und Vorgaben halten, etwa den Beurteilungsbestimmungen nach ZDv A-1340/50. Auch negative Beurteilungen sind dabei erlaubt, müssen aber sinnvoll begründet sein.
Neue harmonisierte Kraftstoffkennzeichnungen sollen besser als bisher darüber informieren, welche Kraftstoffe für Fahrzeuge geeignet sind. So sollen Fehlbetankungen möglichst vermieden werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i. H. v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach welchem § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) um eine gesetzliche Löschungsfrist für Informationen nach § 40 Absatz 1a LFGB ergänzt werden soll (BT-Drs. 19/4726).
In Berlin startet das Modellprojekt „Housing First“. Wie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mitteilt, ist das in den USA entwickelte Konzept zur Beendung von Obdachlosigkeit inzwischen in vielen europäischen Städten wie Amsterdam, Glasgow, Kopenhagen und Lissabon erfolgreich erprobt worden.