Als Hauptgefreiter trank er ein paar Gläser zu viel, erhielt in einer Bar Hausverbot, welches durch die Polizei durchgesetzt werden musste und beleidigte dabei die Beamten. Für den Dienstherrn war damit eine Grenze überschritten und er entließ den Zeitsoldaten. Dieser klagte gegen den Rausschmiss aus der Bundeswehr, musste aber vor dem VG München eine Niederlage einstecken (VG München, Beschluss v. 06.08.2018 – M 21 S 17.5826). Die Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgte rechtmäßig.
Wie lässt sich Kompetenz messen? Diese Frage stellt sich derzeit die Bundeswehr. Auf dem (Aus)Bildungskongress in Hamburg präsentierte sie nun Antworten.
Qualität von Kita und Schule und gezielte Förderung von Kindern müssen noch mehr in den Fokus rücken
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale, darunter das DIW Berlin und das IPN in Kiel, legen Positionspapier zur frühen Bildung vor – Vorschläge zur Qualitätsverbesserung von Kitas und Grundschulen und zur gezielten Förderung von Kindern.
Angehörige der Bundeswehr müssen sich in ihrem sozialen Umfeld angemessen verhalten, sowohl inner- als außerdienstlich. Wer als Soldat seine Partnerin mehrfach schlägt begeht ein außerdienstliches Dienstvergehen und muss mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Über die genaue Form der Strafe entschied nun das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.06.2018 - BVerwG 2 WD 4.18)
Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C darf auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 6. September 2018 entschieden (Az. 3 C 31.16).
Die Bundesregierunghat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 vorgelegt (Drucksache 379/18). Allgemeines Ziel ist es, die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 18. April 2018 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Seit knapp einem Jahr ist das neue metropolitan-Programm erfolgreich auf dem Markt – mit der Unterstützung der Buchhändler! Dafür sind wir sehr dankbar und möchten gerne etwas zurückgeben. Getreu unserem Motto "Finde deine Stärken" startet zur Frankfurter Buchmesse 2018 unsere Kampagne "Wir lieben den Buchhandel".
Ab sofort kann das Baukindergeld beantragt werden, um dem Traum von den eigenen vier Wänden ein Stück näher zu kommen. Das Baukindergeld kann bei der KfW-Bankengruppe beantragt werden. Den staatlichen Zuschuss für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie erhält man über einen Zeitraum von zehn Jahren, jährlich werden 1.200 Euro gezahlt, insgesamt beläuft sich die Förderung damit auf 12.000 Euro.
Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland lässt noch immer zu wünschen übrig. Zahlreiche Beschäftigte teilen sicherlich die Ansicht des dbb-Vorsitzenden Ulrich Silberbach, der erst kürzlich am Rande des 9. Meseberger Zukunftsgesprächs deutlich Stellung bezogen hat: "Während die Wirtschaft in Sachen Digitalisierung galoppiert, trabt der öffentliche Dienst nicht mal. Er lahmt."
Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) laut einer Pressemitteilung vom 31.08.2018 entschieden. Sie betrifft ein Urteil vom 30. August 2018 (Az.: 2 C 18.17).
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 4. September 2018 entschieden, dass der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, wenn das betreffende Fahrzeug weiterhin in einem Mitgliedstaat zugelassen und fahrbereit ist und wenn es nur deshalb auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde, weil sein Eigentümer es nicht mehr nutzen will (Rechtssache C-80/17 – Juliana).
Seit dem 1. September 2018 gilt ein neues Abgasprüfverfahren für neu zugelassene Pkw. Es soll den Verbrauch und den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen realistischer abbilden. Wie die Bundesregierung mitteilt, ändert sich an der Berechnung der Kfz-Steuer dabei grundsätzlich nichts.