Freiheitsbeschränkende Maßnahmen für Minderjährige künftig unter richterlichem Genehmigungsvorbehalt
Der Bundestag hat in seiner Nachtsitzung am 29.06.2017 in 2./3. Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ (Drs. 18/11278) angenommen.
In Auslandseinsätzen gilt die Bundeswehr als Repräsentant Deutschlands. Vor diesem Hintergrund bestehen strenge Regeln für das Verhalten von Soldatinnen und Soldaten. Die Marine verbietet es daher grundsätzlich, alkoholische Bordgetränke mit an Land zu nehmen.
Die Bundeswehr kommt aktuell nur schwer aus den negativen Schlagzeilen heraus. Zunächst wurde in der Presse ausgiebig über das Fehlverhalten von einzelnen Soldaten in Pfullendorf, Bad Reichenhall und Illkirchen berichtet.
Wir trauern um Stephan F. Wagner, Autor und Mitherausgeber der Blauen Reihe, der am 08. Juni 2017 plötzlich und unerwartet verstorben ist.