Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen.
Seit 1. August 2016 gelten deutlich höhere Sätze für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Damit steht Auszubildenden in einer dualen Berufsausbildung sowie in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen künftig spürbar mehr Geld zur Verfügung.