Das Bundesgesetzblatt enthielt heute die Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Oberstes Ziel des neuen Gesetzes ist der Abbau von Hemmnissen beim Zugang zur Förderung. So wird die AFBG-Förderung auf Bachelorabsolventinnen und -absolventen erweitert.
Den Dienstgrad eines Stabsfeldwebels können Soldatinnen und Soldaten nach einschlägigen Bestimmungen (SLV, ZDV A-1340/49) erst nach 16 Jahren erreichen. Dies dauerte einem Hauptfeldwebel zu lange, zumal er sich nur für 12 Jahre verpflichtet hatte. Also klagte er vor Gericht und scheiterte nun zum zweiten Mal.
Am 29. April 2016 einigten sich die Tarifparteien auf ein für beide Seiten annehmbares Ergebnis. Nun dürfen die Bundesbeamten auf eine zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung hoffen.