Das Attraktivitätssteigerungsgesetz hat bereits zur Mitte des Jahres für zahlreiche Verbesserungen gesorgt. Zum 1.1.2016 treten eine ganze Reihe weiterer Änderungen in Kraft.
Die Bundesländer bzw. Kommunen sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten.
Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht rehafähig sind und kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben, stehen derzeit vor dem Problem, dass keine der krankenversicherungs- bzw. pflegeversicherungsrechtlichen Leistungen greift.