Am 5. April ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention.
Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention am 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach Ratifikation ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten – allerdings noch mit diversen Vorbehalten zu einigen Passagen im Wortlaut der Konvention. Im Jahr 2010 sind diese Vorbehalte nahezu gänzlich zurückgenommen worden. Damit gilt die UN-Kinderrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Rang eines Bundesgesetzes.
Die UN-Kinderrechtskonvention enthält zwei grundlegende Bestimmungen, durch die eine umfassende Berücksichtigung von Kindesbelangen in den nationalen Rechtsordnungen der Vertragsstaaten sichergestellt werden soll:
- Das sogenannte „Kindeswohlprinzip“ in Art. 3 Abs. 1 der Konvention verpflichtet den Staat, bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen.
- Nach Art. 12 der Konvention ist das Kind an Entscheidungen über seine eigenen Angelegenheiten alters- und reifeangemessen zu beteiligen.
Seit Inkrafttreten der Konvention haben die in ihr verankerten Kinderrechte vielfach Eingang in die nationale Gesetzgebung gefunden, zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).
Die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland wird seit 2015 von einer unabhängigen Monitoring-Stelle –angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte – kontrolliert. Im letzten Bericht 2019 stellt die Monitoring-Stelle vor allem den Schutz vor Gewalt und Armut, insbesondere im Hinblick auf geflüchtete Kinder, sowie die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern als politische und gesellschaftliche Herausforderungen dar. Werte und Grundgedanken, die im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie den Ukraine-Konflikt aktuell besondere Tragweite haben.
Dazu Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Wir erleben aber auch, dass es kein Automatismus ist, die Belange von Kindern zu berücksichtigen. Das haben wir bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesehen, von denen Kinder massiv betroffen waren. Auch angesichts des Kriegs in der Ukraine stehen die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder im besonderen Fokus.
Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die mit oder ohne ihre Eltern oder Bezugspersonen auf der Flucht vor dem Krieg bei uns Schutz suchen, sicher und geborgen aufnehmen und alles tun, damit sie hier gut ankommen. Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Die aktuellen Herausforderungen zeigen einmal mehr: Kinderrechte brauchen mehr Aufmerksamkeit und müssen gestärkt werden. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Handlungen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, im Mittelpunkt stehen. Es ist Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.“