Durch die Corona-Pandemie arbeiten derzeit viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Ein Anlass für Arbeitsminister Heil, einen Rechtsanspruch auf Homeoffice durchzusetzen.
Arbeitsminister Heil hat einen Entwurf zu einem „Mobile Arbeit Gesetz“ vorgelegt. Beschäftigte sollen bei einer Fünf-Tage-Woche danach 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Vorausgesetzt wird, dass die Tätigkeit sich dafür eignet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Für weitergehende Vereinbarungen soll der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist begründen müssen, warum er ein Gesuch auf mobile Arbeit oder Homeoffice ablehnt. Sofern beide Elternteile einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten möglich ist, könne nach dem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zuhause arbeiten.
Gewerkschaften geht der Entwurf zu weit
Die Gewerkschaftsseite sieht den Entwurf als unzureichend an. Aus ihrer Sicht ist der Anspruch auf 24 Tage zu wenig und könne damit kaum den Bedürfnissen zahlreicher Beschäftigter gerecht werden. Laut Heil sollen die 24 Tage als Untergrenze gelten. Darüber hinaus könnten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen.
ArbzG und Unfallsversicherung
Um dem Arbeitszeitgesetz gerecht zu werden, bestimmt das Gesetz, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden müsse. Auch die gesetzliche Unfallversicherung soll weiterhin gelten. Sie betrifft eigentlich den Weg zur Arbeit. Beim mobilen Arbeiten soll beispielsweise der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Homeoffice versichert sein.
Zu viel Bürokratie und wirtschaftliche Belastungen der Unternehmen
Die Arbeitgeberseite sieht die Gesetzespläne kritisch, da sie aus Sicht der Wirtschaft weder die Realitäten der Unternehmen noch der Arbeitnehmer abbilden. „Wo es möglich ist, böten die Arbeitgeber schon heute die Möglichkeit an, von zu Hause zu arbeiten“ so Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Insbesondere sieht man die Erholung der Wirtschaft nach der Pandemie durch steigende Arbeitskosten und zusätzliche Bürokratie gefährdet. Von Seiten der Unternehmen wird daher eine freiwillige Übereinkunft gefordert.
Zwar war im Koalitionsvertrag vereinbart, einen rechtlichen Rahmen für die Heimarbeit zu schaffen. Jedoch stuft auch der Koalitionspartner den Rechtsanspruch auf Homeoffice als bedenklich ein, da in vielen Berufen ein Arbeiten von Zuhause rein tatsächlich nicht möglich ist. Einen wirklichen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice könne es insofern nicht geben, weil sonst die Arbeitnehmerschaft in zwei Klassen aufgeteilt würde.
Bundeskanzleramt lehnt derzeitigen Entwurf ab
Der Gesetzentwurf ist fertig. Allerdings geht man im Bundeskanzleramt davon aus, dass er in dieser Legislaturperiode nicht mehr den Bundestag verlassen wird. Er sei nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Diese Abstimmung steht bei der Einbringung eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vor dem formalen Beschluss des Bundeskabinetts. Begründet wird dies u.a. damit, dass im Koalitionsvertrag explizit ein Auskunftsrecht stehe, jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Das Bundesarbeitsministerium setzt weiter auf Gespräche auf Regierungsebene.