Das neue Soldatenentschädigungsgesetz

Das neue Soldaten- entschädigungsgesetz Mathias Klose Ratgeber mit Musteranträgen, Beispielen und Praxistipps

www.WALHALLA.de ISBN 978-3-8029-6272-1 € 24,95 [D] • AKTUELL • PRAXISGERECHT • VERSTÄNDLICH WISSEN FÜR DIE PRAXIS Das neue Soldatenentschädigungsgesetz – Ansprüche kennen und einfordern Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die medizinische Versorgung, die Teilhabe am Arbeitsleben und GLH ʳQDQ]LHOOH (QWVFK¦GLJXQJ YRQ DNWLYHQ XQG IU¾KHUHQ 6ROGDWHQ XQG 6ROGDWLQQHQ GLH während des Wehrdienstes eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. )¾U %HWURIIHQH NDQQ HV KHUDXVIRUGHUQG VHLQ VLFK LP GLFKWHQ 1HW] GHU UHFKWOLFKHQ %HVWLPPXQJHQ ]XUHFKW]XʳQGHQ 'LHVHU 5DWJHEHU OHJW GDKHU EHVRQGHUHQ :HUW GDUDXI GLH JHVHW]OLFKHQ 5HJHOXQJHQ LQ HLQIDFKHU XQG YHUVW¦QGOLFK 6SUDFKH GDU]XVWHOOHQ =XV¦W]OLFK ]X GHQ JHVHW]OLFKHQ $QVSU¾FKHQ ELHWHW GDV %XFK SUDNWLVFKH +LQZHLVH ZLH %HWURIIHQH LKUH 5HFKWH HIIHNWLY JHOWHQG PDFKHQ N¸QQHQ Aus dem Inhalt: • :LH IXQNWLRQLHUW GDV 6ROGDWHQHQWVFK¦GLJXQJVUHFKW" • :HOFKH 5HFKWH XQG $QVSU¾FKH VWHKHQ 6ROGDWLQQHQ XQG 6ROGDWHQ ]X" • :LH VLHKW GLH 5HJHOXQJ GHU 6FKDGHQVHUVDW]DQVSU¾FKH NRQNUHW DXV" • :HOFKH $QVSU¾FKH JLEW HV I¾U +LQWHUEOLHEHQH" • *LEW HV %HVRQGHUKHLWHQ I¾U /HLVWXQJHQ LP $XVODQG" • :HOFKH VSH]LHOOHQ 5HJHOXQJHQ JHOWHQ I¾U +¦UWHI¦OOH" • :DV WXQ ZHQQ HLQ $QWUDJ DEJHOHKQW ZXUGH" 0LW 0XVWHUDQWU¦JHQ %HLVSLHOHQ XQG 3UD[LVWLSSV Mathias Klose LVW DOV )DFKDQZDOW I¾U 6R]LDOUHFKW XQG )DFKDQZDOW I¾U 6WUDIUHFKW W¦WLJ

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Schnellübersicht Gesamtinhaltsübersicht 7 Einführung 11 Anwendungsbereich 17 Grundbegriffe 23 Ansprüche für Soldatinnen und Soldaten 31 Ansprüche für Hinterbliebene 51 Leistungen im Ausland 61 Schadensersatzansprüche 65 Erstattung von Sachschäden 67 Erstattung fortgezahlten Entgelts 69 Ausgleich in Härtefällen 71 Verfahren 73

12 13 14 15 16 17 Praxistipps 83 Übergangsregelungen 91 Rechtsschutz 97 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen 117 und Soldaten (Soldatenentschädigungsgesetz – SEG) FAQ 161 Übersichten 169

12 www.WALHALLA.de 1 1. Einführung 1.1 Warum ein Soldatenentschädigungsgesetz? Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ist ab dem 1.1.2025 das zentrale Element der sozialen Absicherung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Es stellt sicher, dass diejenigen, die im Rahmen ihrer militärischen Pflichten gesundheitliche Schäden erleiden, angemessen entschädigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schäden während eines Auslandseinsatzes, einer Ausbildung oder im alltäglichen Dienstbetrieb entstanden sind. Neben den aktiven Soldatinnen und Soldaten profitieren auch Reservistendienst Leistende und deren Hinterbliebene von den Regelungen des SEG, sofern ein direkter Zusammenhang zwischen der Schädigung und dem Wehrdienst besteht. Das Gesetz hat vor allem das Ziel, gesundheitliche und finanzielle Folgen eines Wehrdienstschadens für die Betroffenen abzumildern. Diese Schadensfälle können von körperlichen Verletzungen bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen wie der Posttraumatischen Be- lastungsstörung (PTBS) reichen, die bei Soldatinnen und Soldaten insbesondere nach Kampfeinsätzen oder belastenden Missionen auftreten kann. Die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen bei Soldaten ist ein wesentlicher Aspekt, der in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung gerückt ist. 1.2 Bedeutung des Soldatenentschädigungsgesetzes Das SEG ist für Soldatinnen und Soldaten von enormer praktischer Bedeutung, da es ihre gesundheitliche und finanzielle Absicherung sicherstellt, wenn sie im Rahmen ihrer militärischen Pflichten Verletzungen oder Erkrankungen erleiden. Soldaten sind während ihres Dienstes besonderen Risiken ausgesetzt, die deutlich über das hi- nausgehen, was in zivilen Berufen üblich ist. Diese Risiken betreffen nicht nur physische Gefahren durch militärische Einsätze, sondern auch psychische Belastungen, die insbesondere durch Auslandseinsätze in Krisen- und Kriegsgebieten entstehen. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann das Leben eines Soldaten drastisch verändern. Der Dienst in der Bundeswehr verlangt oft den Einsatz unter extremen Bedingungen: körperliche

www.WALHALLA.de 13 1.2 Bedeutung des Soldatenentschädigungsgesetzes 1 Belastungen, Gefährdungen durch Waffengewalt oder auch psychische Belastungen durch traumatische Erlebnisse wie den Verlust von Kameradinnen und Kameraden oder die Teilnahme an Kampfhandlungen. Für Soldatinnen und Soldaten, die ihre Gesundheit im Dienst für das Land aufs Spiel setzen, stellt das SEG einen zentralen Schutzmechanismus dar. Es sorgt dafür, dass sie und ihre Familien im Schadensfall nicht allein gelassen werden und umfassende Unterstützung erhalten. 1.2.1 Gesundheitliche Risiken im Wehrdienst Soldatinnen und Soldaten sehen sich während ihres Dienstes einer Vielzahl von potenziellen Gesundheitsrisiken ausgesetzt, die sich je nach Einsatzgebiet und Art der Tätigkeit stark unterscheiden können. Körperliche Verletzungen, die durch Unfälle oder Kampfhandlungen entstehen, sind die offensichtlichsten Gefahren. Diese können von leichten Verletzungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen reichen. Doch auch psychische Schäden, die oft zunächst weniger sichtbar sind, spielen eine immer größere Rolle. Das SEG gewährleistet, dass solche Gesundheitsschäden, die eindeutig im Zusammenhang mit dem Wehrdienst stehen, rechtlich und finanziell kompensiert werden. Dies betrifft nicht nur die Kosten der Heilbehandlung, sondern auch mögliche Entschädigungen bei dauerhaften Schäden und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit. Diese Regelungen sind besonders wichtig für Soldatinnen und Soldaten, die nach schweren Verletzungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf in der Bundeswehr oder im zivilen Leben auszuüben. Hier greifen die Renten- und Unterstützungsleistungen des SEG, um die langfristige finanzielle Existenz zu sichern. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Einsatzspektrum der Bundeswehr erheblich erweitert. Auslandseinsätze in Krisenregionen wie Afghanistan, Mali oder dem Kosovo stellen die Soldaten vor neue, komplexe Herausforderungen. Diese Einsätze bringen nicht nur hohe physische Gefährdungen mit sich, sondern auch eine immense psychische Belastung. Soldaten sind vor Ort häufig mit extremen und traumatischen Situationen konfrontiert, die langfristige see- lische Schäden hervorrufen können. Die Behandlung und Anerkennung von psychischen Erkrankungen, insbesondere von PTBS, hat daher in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.

14 www.WALHALLA.de 1. Einführung 1 Das SEG trägt diesen Entwicklungen Rechnung, indem es psychische Schäden ausdrücklich als Wehrdienstbeschädigungen anerkennt und entsprechende Entschädigungsleistungen vorsieht. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur körperliche, sondern auch seelische Leiden umfassend versorgt werden, was in der Vergangenheit oftmals problematisch war. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, da psy- chische Erkrankungen oft langfristige Therapien erfordern und die Betroffenen erheblich in ihrem täglichen Leben einschränken können. 1.2.2 Absicherung bei dauerhaften Schädigungen Ein weiterer entscheidender Aspekt des SEG ist die Absicherung von Soldaten, die aufgrund ihrer Wehrdienstbeschädigung dauerhaft arbeitsunfähig werden oder schwere gesundheitliche Einschränkungen davontragen. In solchen Fällen stellt das Gesetz umfangreiche Entschädigungsleistungen zur Verfügung, die es den Betroffenen ermöglichen, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein würdiges Leben zu führen. Die finanziellen Entschädigungen reichen von Rentenleistungen über die Erstattung von Heil- und Pflegekosten bis hin zu speziellen Rehabilitationsangeboten. 1.2.3 Versorgungsleistungen für Hinterbliebene Nicht nur die betroffenen Soldaten selbst, sondern auch ihre Familien stehen im Fokus des SEG. Im Falle einer Wehrdienstbeschädigung, die zum Tod der Soldatin oder des Soldaten führt, sichert das SEG die Versorgung der Hinterbliebenen. Für Ehepartner, Kinder und andere Angehörige gibt es spezielle Versorgungsleistungen, die sowohl den Verlust der Soldatin oder des Soldaten als auch den damit verbundenen Wegfall des Haupterwerbseinkommens ausgleichen sollen. Diese Leistungen umfassen unter anderem Renten für Witwen und Witwer und Waisen sowie einmalige Beihilfen. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist ein zentraler Bestandteil des SEG, da sie die Familien derjenigen absichert, die im Dienst für die Bundeswehr ihr Leben verloren haben. Sie stellt sicher, dass die wirtschaftliche Existenz der Familie nicht durch den Verlust der Solda- tin oder des Soldaten gefährdet wird und bietet so eine wichtige soziale Absicherung.

www.WALHALLA.de 15 1.3 Entwicklung der Soldatenversorgung 1 1.2.4 Vereinfachung und Transparenz Mit dem Inkrafttreten des SEG ab dem 1.1.2025 wird zudem eine klare Trennung zwischen der allgemeinen Versorgung von Soldatinnen und Soldaten und der speziellen Entschädigung für Wehrdienst- beschädigungen geschaffen. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung der Rechtslage, da das neue Gesetz speziell auf die Ent- schädigung gesundheitlicher Schäden ausgerichtet ist. Die bessere Strukturierung der Regelungen wird es den Betroffenen erleichtern, ihre Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen. 1.3 Entwicklung der Soldatenversorgung Bis zum 31.12.2024 wurden die Entschädigungsansprüche von Soldatinnen und Soldaten, die durch ihre dienstliche Tätigkeit gesundheitliche Schäden erlitten haben, noch durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Das SVG bildet seit vielen Jahren die Grundlage für die soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten und Reservistendienst Leistenden, insbesondere im Fall von Wehrdienstbeschädigungen. Es gewährleistete bisher die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die im Dienst verletzt wurden, sowie die Unterstützung ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Am 1.1.2025 trat jedoch eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft. Das SEG löste ab diesem Zeitpunkt das davor geltende SVG in Bezug auf die Entschädigung von Wehrdienstbeschädigungen ab und bietet spezifische Regelungen für die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten bieten. Diese Gesetzesänderung wurde eingeführt, um die Entschädigungssystematik zu modernisieren und klarer zu strukturieren, was sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltungsstellen Erleichterungen mit sich bringen soll. Der Übergang vom SVG zum SEG markiert einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des Versorgungsrechts für Soldatinnen und Soldaten. Das neue Gesetz soll eine klarere Trennung zwischen der allgemeinen Versorgung von Soldatinnen und Soldaten und der speziellen Entschädigung bei Wehrdienstbeschädigungen schaf- fen. Während das SVG bislang sowohl die allgemeine Versorgung als auch die Entschädigung für wehrdienstbedingte Gesundheits- schäden umfasste, legt das neue SEG den Fokus ausschließlich auf die Entschädigung für gesundheitliche Schäden, die aus der dienst- lichen Tätigkeit resultieren.

16 www.WALHALLA.de 1. Einführung 1 Durch diese Spezialisierung soll eine noch bessere Berücksichtigung der besonderen Umstände des Wehrdienstes und der damit verbundenen Risiken erreicht werden. 1.4 Ziel des Ratgebers Dieser Ratgeber verfolgt das Ziel, die wesentlichen Regelungen und Ansprüche des SEG verständlich und praxisnah zu erläutern. Für viele Betroffene kann es herausfordernd sein, sich im dichten Netz der rechtlichen Bestimmungen zurechtzufinden. Daher legt dieser Leitfaden besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Regelungen in einfacher und zugänglicher Sprache darzustellen. Neben der Darstellung der Ansprüche nach dem Gesetz werden auch praktische Tipps gegeben, wie Betroffene ihre Rechte effektiv geltend machen können. Der Ratgeber beginnt mit den Grundlagen des SEG, erklärt den Anwendungsbereich und geht anschließend auf die verschiedenen Ansprüche ein, die Soldatinnen und Soldaten im Falle einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Unfalls haben. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche detailliert beschrieben – von der Antragstellung bis hin zu möglichen gerichtlichen Verfahren, sollte es zu Streitigkeiten kommen. Mit diesem umfassenden Ratgeber sollen Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörige die Sicherheit erlangen, ihre Rechte nach dem SEG zu verstehen und durchsetzen zu können. Auch für Fachleute, die sich mit dem SEG befassen – sei es in der Rechtsberatung oder in der medizinischen Betreuung von Soldatinnen und Soldaten – kann dieser Leitfaden eine wertvolle Unterstützung darstellen.

170 www.WALHALLA.de 17 17. Übersichten 17.1 Die wichtigsten Leistungen Die nachfolgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Leistungen des SEG in alphabetischer Reihenfolge, deren Voraussetzungen, Höhe und Umfang sowie das Kapitel im Ratgeber, in dem nähere Informationen zu finden sind. Leistungsart Beschreibung Anspruchsvoraus- setzungen Höhe/ Umfang Fundstelle Abfindung Einmalige Zahlung statt monat- licher Aus- gleichszahlungen für fünf Jahre. GdS ab 30 und keine wesentliche Änderung des GdS erwartet. 60-Faches der mo- natlichen Entschädigung (z. B. GdS 100: 125.460 €). Kapitel 4.1.2 Ausgleichszahlungen (monatlich) Finanzielle Entschädigung für gesundheit- liche Schä- digungs- folgen. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ab 30. Ab 418 € (GdS 30 bis 40) bis 2.091 € (GdS 100). Kapitel 4.1.1 Eingliederungshilfe Förderung der selbst- bestimmten Lebens- führung. Anerkannte Schädigungsfolgen mit Teilhabe- beeinträch- tigung. Individuell angepasste Sach-, Geld- oder Dienstleistungen. Kapitel 4.5.1 Erwerbs- schadens- ausgleich Ausgleich von Ein- kommensverlusten durch an- erkannte Schädi- gungen. GdS ab 30, keine erfolgversprechenden Rehamaßnahmen. Differenz zwischen Referenz- einkommen und tat- sächlichem Einkommen, max. 6.402 € netto/ Monat. Kapitel 4.6

www.WALHALLA.de 171 17.1 Die wichtigsten Leistungen 17 Leistungsart Beschreibung Anspruchsvoraus- setzungen Höhe/ Umfang Fundstelle Härtefall- ausgleich Sonderleistungen bei außergewöhnlicher sozialer Härte. Besondere Umstände, z. B. existenzielle Notlagen. Individuelle Entscheidung, abhängig vom Einzelfall. Kapitel 10 Kranken- geld Ersatz des entgangenen Arbeits- entgelts bei Arbeitsunfähigkeit durch Schä- digungs- folgen. Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anerkannten Schädigung. 80 % des regelmäßigen Ent- gelts, max. bis zur Bei- tragsbemessungsgrenze (8.050 €/ Monat in 2025). Kapitel 4.2 Kosten für Auslands- behandlung Erstattung medizinischer Kos- ten im Aus- land bei anerkannten Schädi- gungen. Anerkannte Schädigungsfolgen, medizinische Notwendigkeit. Kosten bis zur Höhe der in Deutschland entstehenden Auf- wendungen. Kapitel 6 Leistungen für Partner in Lebens- gemeinschaften Unterstützung für Partnerinnen und Partner einer ver- festigten Lebensgemeinschaft. Nachweis der finan- ziellen Abhängigkeit von der oder dem Verstorbenen. Individuelle Berechnung je nach Bedarf und Schädigungsgrad. Kapitel 5.8 Leistungen zur Sozialen Teilhabe Unterstützung bei der Integration in das soziale Leben. Notwendigkeit durch Schädigungsfolgen. Wohnungshilfe, Reise- kosten, Haushaltshilfe, Kinder- betreuung. Kapitel 4.5

172 www.WALHALLA.de 17. Übersichten 17 Leistungsart Beschreibung Anspruchsvoraus- setzungen Höhe/ Umfang Fundstelle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unter- stützung bei der beruflichen Wiedereingliederung. Notwendigkeit durch Schädigungsfolgen. Berufliche Rehabili- tation, Um- schulung, Mobilitätshilfen. Kapitel 4.4 Medizinische Versorgung Heilbehandlungen und Rehabilitation für anerkannte Schädigungsfolgen. Anerkennung der Schädigungsfolgen. Sachleistungs- prinzip: kostenlose Behandlung und Hilfsmittel. Kapitel 4.3 Sterbegeld Einmalige Leistung zur Deckung von Bestattungskosten. Tod infolge einer anerkannten Schädigung. Höhe abhängig von den tatsäch- lichen Bestattungs- kosten. Kapitel 5.7 Übergangsgeld Lohnersatz während der Teilnahme an beruf- lichen Rehabilita- tionsmaßnahmen. Teilnahme an beruf- licher Reha wegen Schädigungsfolgen. 80 % des regel- mäßigen Entgelts, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kapitel 4.4.2 Witwen- und Witwer-/ Waisenrente Finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach einem dienstbedingten Todesfall. Tod infolge einer anerkannten Schädigung. Höhe abhängig von der Schädigung der oder des Verstorbenen und bisherigen Leistungen. Kapitel 13.2.5

www.WALHALLA.de 173 17.2 Zeitliche Geltung 17 17.2 Zeitliche Geltung Die nachfolgende Tabelle sortiert die Übergangsregelungen alphabetisch nach den betroffenen Leistungen. Angegeben ist auch das Kapitel im Ratgeber, in dem nähere Informationen zu finden sind, um eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Leistung/ Regelung Beschreibung Frist/ Übergangszeitraum Fundstelle Altanträge bis 31.12.2024 Anträge, die bis Ende 2024 ge- stellt, aber nicht entschieden wurden, werden nach dem SEG geprüft. Anträge vor dem 31.12.2024 können nach den SEG-Regelungen bearbeitet werden. Kapitel 13 Befristete Leistungen (z. B. Abfindung) Befristete Leistungen nach SVG können unter SEG verlängert oder angepasst werden. Gilt nur bis zur regulären Aus- laufzeit oder einer Neuberechnung nach SEG-Bedingungen. Kapitel 4.1.22 Berufsschadensausgleich Laufende Leistungen werden auf SEGKonditionen umgestellt, sofern das Wahlrecht genutzt wird. Gilt nur für Leistungen, die auf Basis des Berufsschadensausgleichs bewilligt wurden. Kapitel 13.2.2 Einkommensabhängige Leistungen Einkommens- abhängige Leistungen aus dem SVG gelten bis zur Neuberechnung nach dem SEG. Übergangszeitraum bis zur endgültigen Feststellung nach dem SEG. Kapitel 13.2.4 Entschiedene Altanträge bis 31.12.2024 Anträge, die bis Ende 2024 nach dem SVG entschieden wurden, bleiben bestehen. Keine nachträg- liche Änderung, es sei denn, der Betroffene wählt SEG-Leistungen (Wahlrecht). Kapitel 1.2

174 www.WALHALLA.de 17. Übersichten 17 Leistung/ Regelung Beschreibung Frist/ Übergangszeitraum Fundstelle Heil- und Kranken- behandlungen Laufende Behandlungen nach SVG können unter SEG-Bedin- gungen wei- tergeführt werden. Gilt nur für laufende Behandlungen, die ab 2025 fortgeführt werden. Kapitel 13.2.1 Inkrafttreten des SEG Das SEG ersetzt das SVG (SVG) für Ansprüche ab dem 1.1.2025. Gilt ab dem 1.1.2025. Kapitel 2.3 Hinterblie- benen- versorgung Ansprüche auf Witwen- und Witwer-/ Waisenrente bleiben unter SVG erhalten, können aber nach SEG umgestellt werden. Keine Frist, Anpassung auf Antrag oder bei Wahlrecht möglich. Kapitel 3.3 Rückwirkende Ansprüche Schäden vor dem 1.1.2025 fallen unter das SVG, außer sie werden als Altanträge umgestellt. Rückwirkend gelten An- sprüche nur bei rechtzei- tiger Antrag- stellung bis zum 31.12.2024. Kapitel 2.3, 14.5 Wahlrecht zwischen SVG und SEG Betroffene können bei Altansprüchen zwischen den Regelungen des SVG und des SEG wählen. Wahlrecht besteht bis zur endgülti- gen Entscheidung oder Neuberech- nung des Anspruchs. Kapitel 13.3

www.WALHALLA.de 175 17.2 Zeitliche Geltung 17 Leistung/ Regelung Beschreibung Frist/ Übergangszeitraum Fundstelle Überprüfung laufender Zahlungen Laufende Leistungen können überprüft werden, um SEG-Ansprüche geltend zu machen. Anpassung möglich, wenn Antrag oder Wahlrecht genutzt wird. Kapitel 14.5

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5MDIz