Wolfgang Benzel · Dirk Rott Steuerratgeber für Soldaten Ausgabe 2025 Für Ihre Steuererklärung 2024
Welche Kosten kann ich absetzen? Lehrgang, Kommandierung, Versetzung, Auslandseinsatz: Dieser Steuerratgeber LQIRUPLHUW 6LH LQVEHVRQGHUH ¾EHU GLH VWHXHUOLFKHQ 5HJHOXQJHQ ]X EHUXʴLFKHU Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung. · )DKUWNRVWHQ 0HKUDXIZDQG I¾U 9HUSʴHJXQJHQ · Übernachtungskosten · Trennungsgeld und Erstattungen durch den Dienstherrn · Anerkennung von Telefonkosten aufgrund der Erreichbarkeit · Smartphone, Tablet, PC · Aufwendungen für Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenstände Mit zahlreichen Praxis-Tipps, anschaulichen Berechnungsbeispielen, ABC der wichtigsten Werbungskosten und beispielhaft ausgefüllten Steuerformularen zum Download. Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, Oberst der Reserve, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor. Dirk Rott, Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps. www.WALHALLA.de ISBN 978-3-8029-6202-8 € 12,95 [D] WISSEN FÜR DIE PRAXIS • VERSTÄNDLICH • ANWENDUNGSORIENTIERT • MIT PRAXIS-TIPPS
| 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................... 11 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu?.................................. 11 Wichtige Änderungen 2024.................................................... 15 Abkürzungen........................................................................... 20 1. Die Einkommensteuererklärung........................................ 23 Definition................................................................................ 24 Die Pflichtveranlagung........................................................... 24 Die Antragsveranlagung......................................................... 26 Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?... 26 Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung?.......... 26 Welches Finanzamt ist zuständig?......................................... 27 Termine und Fristen einhalten............................................... 28 2. So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem..................................................... 29 Die verschiedenen Einkunftsarten......................................... 30 Die Summe der Einkünfte....................................................... 31 3. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.................... 33 Der Lohnsteuerabzug.............................................................. 34 Der Lohnsteuerfreibetrag. ...................................................... 34 Steuertarif............................................................................... 35 Steuerfreie Lohnersatzleistungen. ......................................... 35 Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt............... 36 Vorteil steuerbegünstigter Gehaltszuwendungen.................. 39 Werbungskosten und Arbeitnehmerpauschbetrag................. 45
6 | Reisekostenrecht..................................................................... 46 Erste Tätigkeitsstätte.............................................................. 47 Fahrten („Wege“) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte............................................................. 56 Berufliche Auswärtstätigkeit.................................................. 66 Doppelte Haushaltsführung. .................................................. 82 Erstattungen durch den Dienstherrn..................................... 93 Auslandseinsatz...................................................................... 96 Sonstige Fahrtkosten.............................................................. 100 Abc der wichtigsten Werbungskosten..................................... 101 Anlage: Ausgewählte Pauschbeträge 2024............................. 123 4. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.................................. 127 Grundsätzliches...................................................................... 128 Die nichtselbstständige Nebentätigkeit................................. 128 Die selbstständige Nebentätigkeit.......................................... 132 Exkurs: Umsatzsteuer............................................................. 135 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung................ 139 Grundsätzliches...................................................................... 140 Werbungskosten...................................................................... 140 Abschreibungen...................................................................... 141 Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten............................ 142 Erhaltungsaufwendungen....................................................... 144 Die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG....................... 145 Beispiel einer Einnahmenüberschussrechnung...................... 147 Vermietung an nahe Angehörige............................................ 148
| 7 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen.......................................................... 149 Grundsätzliches...................................................................... 150 So funktioniert die Abgeltungsteuer...................................... 150 Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.................... 150 Berechnung der Abgeltungsteuer........................................... 152 Kapitallebensversicherung..................................................... 154 Kirchensteuer.......................................................................... 155 7. Veräußerungsgeschäfte........................................................ 157 Grundsätzliches...................................................................... 158 Verkauf von Grundstücken..................................................... 158 8. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte............................................................................ 161 Grundsätzliches...................................................................... 162 Altersentlastungsbetrag......................................................... 162 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende................................ 162 Freibetrag für Land- und Forstwirte....................................... 164 9. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen.. 165 Sonderausgaben...................................................................... 166 Unterhaltsleistungen.............................................................. 167 Versorgungsausgleich............................................................. 169 Vorsorgeaufwendungen.......................................................... 169 Kinderbetreuungskosten........................................................ 171 Schulgeld................................................................................. 172 Gezahlte Kirchensteuer. ......................................................... 172 Kosten der ersten Berufsausbildung....................................... 173 Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge......... 176
8 | Begünstigte Spenden.............................................................. 182 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien.......... 183 Verlustrücktrag und Verlustvortrag....................................... 184 Außergewöhnliche Belastungen............................................. 186 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.......................... 186 Abc der wichtigsten allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen........................................... 187 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.......... 192 10. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen................................................................................ 201 Freibeträge für Kinder............................................................. 202 Härteausgleich........................................................................ 205 Steuerermäßigungen für bestimmte Personen im privaten Haushalt.................................................................................. 206 11. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung........... 211 Schritt-für-Schritt-Erklärung................................................. 212 Musterfall Herr Eifrig.............................................................. 216 Steuererklärung mit ELSTER erstellen................................... 217 12. Tipps und Informationen...................................................... 219 Steuerklassenwahl.................................................................. 220 Lohnsteuerabzugsmerkmale................................................... 221 Lohnsteuerermäßigungsverfahren........................................ 222 Übergangsbeihilfen und Übergangsgebührnisse................... 224 Vorauszahlungen.................................................................... 224 Heirat...................................................................................... 225 Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage........................... 228 Steuerhinterziehung............................................................... 232
Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? | 11 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? Der Beruf des Soldaten bringt zahlreiche steuerliche Besonderheiten mit sich, etwa Kommandierungen, Versetzungen, Auslandseinsätze, Weiterbildungsmaßnahmen oder Dienstreisen. Es stellen sich aber auch oft Fragen nach der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus einer Nebenbeschäftigung oder aus der Vermietung von Wohneigentum. Wer die steuerlich relevanten berufsspezifischen Umstände kennt, kann die eigene steuerliche Situation optimieren. Der vorliegende Fachratgeber soll Ihnen genau dabei helfen. Er soll Sie in die Lage versetzen, unter Kenntnis Ihrer steuerlichen Belange und der für Sie relevanten Sachverhalte, Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen, und Ihnen die Gewissheit geben, an alles gedacht zu haben. Wichtig: Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist selbst für den Fachmann häufig schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, bei besonders komplizierten Fragestellungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. Grundlage dieses Ratgebers sind die Steuergesetze, insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Der Aufbau dieses Steuerratgebers hält sich strikt an die Systematik des Einkommensteuergesetzes (siehe Schnellübersicht). Deshalb wird zunächst erläutert, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und tut sich leichter bei der Erstellung seiner Steuererklärung. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung gibt Ihnen die schematische Darstellung des Einkommensteuersystems die nötige Orientierung. Danach wird Schritt für Schritt dargestellt, wie sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Soldat) und eventuell weiterer relevanter Einkunftsarten er-
12 | rechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt. Das lässt sich schon daran erkennen, dass ein Großteil der Steuerliteratur weltweit in deutscher Sprache verfasst ist. Dennoch lässt es sich auf drei Fragen reduzieren: Bin ich betroffen? Wer betroffen ist, haben wir in diesem Ratgeber in Kapitel 1 detailliert erläutert. In diesem Kapitel erfahren Sie nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch, bis wann Sie Ihre Steuererklärung bei welchem Finanzamt abgeben müssen. Auch wenn Sie von der Einkommensteuer betroffen sind, müssen Sie nicht zwangsweise eine Steuererklärung abgeben. Aber: Selbst, wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, kann es von großem Vorteil sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Denn im Durchschnitt lag die Einkommensteuererstattung in den letzten Jahren bei 1.064 Euro! Was muss ich wissen? Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber anschaulich, strukturiert und mit vielen Beispielen. In den einzelnen Kapiteln erhalten Sie folgende Informationen: Kapitel 1 Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben? Kapitel 2 Hier erfahren Sie, wie das deutsche Einkommensteuerrecht in seiner Systematik funktioniert. Kapitel 3 Hier werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erläutert und an vielen Beispielen veranschaulicht, welche Werbungskosten Sie aufgrund Ihrer speziellen beruflichen Tätigkeit steuerlich geltend machen können. Kapitel 4–7 Hier werden die restlichen Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen und deren Ermittlung erläutert.
Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? | 13 Kapitel 8–10 Hier erfahren Sie, wie Sie von der Summe der Einkünfte beginnend Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Kapitel 11 Hier wird erläutert, wie die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erklärt wird auch die elektronische Steuer- erklärung (ELSTER). Kapitel 12 Hier finden sich hilfreiche Tipps und Informationen, z. B. zur Steuerklassenwahl, zu Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder zum Rechtsbehelf. Was muss ich tun? Sie müssen die amtlichen Vordrucke für die Steuererklärung ausfüllen und diese entweder elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln oder in Papierform bei dem für Sie zuständigen Finanzamt abgeben. Arbeiten Sie unseren Ratgeber durch, er ist klar strukturiert und für den Laien verständlich geschrieben. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf diesen Steuerratgeber sowie für sachliche Anregung und Kritik. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer Neuauflage berücksichtigt. Viel Erfolg! Prof. Dr. Wolfgang Benzel Steuerberater und Diplom-Kaufmann Oberst der Reserve Dirk Rott Diplom-Kaufmann
14 | Muster-Formulare zum Download Über Ihr Kundenkonto auf www.WALHALLA.de können Sie MusterFormulare herunterladen, die Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Steuererklärung unterstützen: ■■ Um Zugriff auf die Anleitungen und Kopiervorlagen zu erhalten, melden Sie sich bitte in Ihrem Kundenkonto an. Sollten Sie noch kein Kundenkonto auf www.WALHALLA.de besitzen, können Sie sich einmalig registrieren. ■■ Gehen Sie in Ihr persönliches Kundenkonto, dort finden Sie den Punkt „Aktivierungscodes“. ■■ Geben Sie nun den Code KFB-ODL-SPV ein und klicken Sie auf „Jetzt aktivieren“. ■■ Anschließend wird Ihnen die Eingabe des Codes bestätigt. Die Dateien stehen Ihnen nun in Ihrer Online-Bibliothek zur Verfügung.
Wichtige Änderungen 2024 | 15 Wichtige Änderungen 2024 Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen des Jahres. Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro) wurde wie folgt erhöht: ■■ ab Veranlagungszeitraum 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro Der Grundfreibetrag 2024 soll rückwirkend ab 01.01.2024 auf 11.784 Euro erhöht werden. Bei Redaktionsschluss war das entsprechende Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet. ■■ ab Veranlagungszeitraum 2025 um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro (auch zu dieser Erhöhung war bei Redaktionsschluss das Gesetz noch nicht verabschiedet) Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum 01.01.2023 von 1.200 Euro auf 1.230 Euro pro Jahr erhöht. Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds Der Kinderfreibetrag (2023: 3.012 Euro) wurde wie folgt erhöht: ■■ Seit Veranlagungszeitraum 2024 auf 3.192 Euro. ■■ Zu den Beträgen kommt jeweils der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro hinzu. ■■ Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge. Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind. Seit dem 01.01.2023 ist die Staffelung entfallen. Nun gibt es einheitlich 250 Euro für jedes Kind, egal, ob eine Familie nur ein Kind oder mehrere Kinder hat. Zum 01.01.2025 soll das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind und pro Monat erhöht werden. Bei Redaktionsschluss war dieses Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet.
16 | Baukindergeld Zur Förderung von Wohneigentum wurde im Jahr 2018 das Baukindergeld eingeführt. Dieses Programm ist im Dezember 2022 ausgelaufen. Da das Programm sehr erfolgreich war, hat die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm ins Leben gerufen: das Wohneigentum für Familien (WEF). Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Im Detail gelten folgende Anspruchskriterien: ■■ Die Förderung gilt für klimafreundliche Wohngebäude (grundsätzlich Effizienzhaus 40 und besser). ■■ Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf den Grundfreibetrag von 90.000 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 10.000 Euro pro Kind nicht übersteigen (Beispiel: Bei einer Familie mit einem minderjährigen Kind darf das Haushaltsjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigen). ■■ Förderfähig ist nur der Ersterwerb/Neubau einer selbst genutzten Immobilie. ■■ Die Immobilie befindet sich in Deutschland. Wenn Sie die Anspruchskriterien erfüllen, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen. Die Zinssätze beginnen bei 0,01 Prozent, zum Beispiel für ein Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit. Bei einem Annuitätendarlehen mit 26- bis 35-jähriger Laufzeit wären es beispielsweise 0,38 Prozent. Höherer Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen Der Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen (siehe dazu Kapitel 9) wurde für das Steuerjahr 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Sollte die Erhöhung des Grundfreibetrags verabschiedet werden, ist es wahrscheinlich, dass der Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen ebenfalls auf 11.784 Euro erhöht wird.
Wichtige Änderungen 2024 | 17 Höherer Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in eine Rürup-Rentenversicherung sind 2024 bis zu einer Höhe von 27.656 Euro/55.130 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute) begünstigt. Davon sind 2024 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Bei der Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung muss jedoch der Arbeitgeberanteil der Beträge zur Rentenversicherung von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Geänderte Fristen für die Einkommensteuererklärung Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen bis einschließlich 2024 geändert. Ab Besteuerungszeitraum 2025 gelten wieder die ursprünglich vorgesehenen Fristen: ■■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2024 muss bis spätestens 31.07.2025 beim Finanzamt sein. ■■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2025 muss bis spätestens 31.07.2026 beim Finanzamt sein. Diese Fristen gelten, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen. Sollten Sie Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten die folgenden Fristen. Fristverlängerung für fachkundig vertretene Steuerpflichtige Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, müssen ihre Einkommensteuererklärung ■■ für den Besteuerungszeitraum 2024 bis zum 30.04.2026 ■■ für den Besteuerungszeitraum 2025 bis zum 01.03.2027 beim Finanzamt abgegeben haben. Ein steuerlich beratener Arbeitnehmer muss also die Einkommensteuererklärung 2024 bis spätestens 30.04.2026 über seinen Steuerberater/ Lohnsteuerhilfeverein beim Finanzamt einreichen. Das gilt allerdings nur für Steuerzahler, die zur Steuererklärung verpflichtet sind.
18 | Verspätungszuschlag Verspätungszuschläge werden seit den Steuererklärungen für das Jahr 2018 ohne eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzbeamten festgesetzt. Wird die Steuererklärung nicht innerhalb der oben genannten Fristen abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Gründe, warum eine Steuererklärung nicht fristgemäß abgegeben werden konnte, spielen keine Rolle mehr. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der Steuerzahlung, mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der verspäteten Abgabe. Das gilt auch bei Steuererstattungen. Zwar hat der Finanzbeamte grundsätzlich keine Ermessensentscheidung mehr, aber dennoch gibt es die sogenannte „Muss-“ und die sogenannte „Kann-Regel“. Die Kann-Regelung Geben Sie Ihre Steuererklärung zwar nach Ablauf der Frist, aber noch innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres ab, liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Gleiches gilt bei Steuerzahlung von 0 Euro oder einer Erstattung. Die Muss-Regelung Geben Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres ab, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Steuervorteile für umweltfreundliche Pendler Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrrad auch privat nutzen dürfen, sind von einer Versteuerung dieses geldwerten Vorteils bis Ende 2030 befreit. Ursprünglich war diese Regelung bis 2021 befristet, aber der Gesetzgeber hat diese nun deutlich, bis Ende 2030, verlängert. Von dieser Regelung umfasst sind Fahrräder und Elektrofahrräder bis 25 km/h. Für schnellere E-Bikes, Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge müssen nur noch 0,25 Prozent anstatt 1 Prozent des Listen-Neupreises pro Monat versteuert werden. Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellte Jobtickets sind seit 2019 nicht mehr steuerpflichtig.
Wichtige Änderungen 2024 | 19 Umzugskostenpauschale steigt Die Pauschale für sogenannte sonstige Umzugskosten wird erhöht: Für Umzüge, die ab dem 01.03.2024 stattfinden, können Ledige 964 Euro geltend machen, für jede weitere Person im Haushalt steigt der Zuschlag um 643 Euro. Wegweisendes Urteil Der BFH hat am 28.04.2020 (veröffentlicht am 01.10.2020) entschieden, dass Soldaten fiktive Werbungskosten bei ersparten Aufwendungen geltend machen können. Konkret geht es darum, dass ein Soldat, der vom Dienstherrn unentgeltlich eine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt bekommt, diese als Sachbezug (geldwerter Vorteil nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) versteuern muss. Hiergegen hatte ein Soldat geklagt, da er die Auffassung vertrat, dass wenn dieser Sachbezug seine Steuer erhöht, dieser mindestens in gleicher Höhe auch als Werbungskosten in der Einkommensteuer abzugsfähig sein muss. Genau dieser Auffassung ist der BFH nun gefolgt und hat geurteilt, dass die Gemeinschaftsunterkunft in Höhe des Sachbezugswerts als (fiktive) Werbungskosten abgezogen werden kann (BFH, Urteil vom 28.04.2020, Az. VI R 5/18). Wichtig: Im entschiedenen Fall kehrte der Soldat täglich an seinen Wohnort zurück und nutzte die Gemeinschaftsunterkunft nur zum Aufbewahren und Wechseln seiner Dienstbekleidung. Er nutzte die Gemeinschaftsunterkunft also nicht zum Wohnen. Somit lag keine doppelte Haushaltsführung vor und er konnte die (fiktiven) Werbungskosten für die Unterkunft neben den Fahrtkosten geltend machen. Bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung, also wenn der Soldat die Unterkunft auch zum Übernachten genutzt hätte, könnten die Unterkunftskosten nicht neben den Fahrtkosten geltend gemacht werden. §
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