Steuerratgeber für Arbeitnehmer AUsgabe 2024

Wolfgang Benzel · Dirk Rott Steuerratgeber für Arbeitnehmer Ausgabe 2024 Für Ihre Steuererklärung 2023

Geld zurück vom Finanzamt! Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über steuerliche Fragestellungen: · Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben? · Wie ermittle ich die Summe meiner Einkünfte und mein zu versteuerndes Einkommen? Informieren Sie sich insbesondere über: · Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt · Steuerbegünstigte Gehaltszuwendungen · Doppelte Haushaltsführung · Fahrtkosten und Entfernungspauschale · Ausländische Einkünfte Mit zahlreichen Praxis-Tipps, anschaulichen Berechnungsbeispielen, ABC der wichtigsten Werbungskosten und beispielhaft ausgefüllten Steuerformularen zum Download. Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor. Dirk Rott, Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps. www.WALHALLA.de ISBN 978-3-8029-3190-1 € 12,95 [D] WISSEN FÜR DIE PRAXIS • VERSTÄNDLICH • ANWENDUNGSORIENTIERT • MIT PRAXIS-TIPPS

 | 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................... 9 Ein Steuerratgeber für Arbeitnehmer, wozu?......................... 9 Wichtige Änderungen 2023.................................................... 13 Abkürzungen........................................................................... 17 1. Die Einkommensteuererklärung........................................ 19 Definition................................................................................ 20 Die Pflichtveranlagung........................................................... 20 Die Antragsveranlagung......................................................... 22 Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?... 22 Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung?.......... 22 Welches Finanzamt ist zuständig?......................................... 23 Termine und Fristen einhalten............................................... 24 2. So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem..................................................... 25 Die verschiedenen Einkunftsarten......................................... 26 Die Summe der Einkünfte....................................................... 27 3. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.................... 29 Lohnsteuerabzug..................................................................... 30 Der Lohnsteuerfreibetrag. ...................................................... 30 Steuertarif............................................................................... 31 Steuerfreie Lohnersatzleistungen. ......................................... 31 Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt............... 32 Vorteil steuerbegünstigter Gehaltszuwendungen.................. 35 Werbungskosten und Arbeitnehmerpauschbetrag................. 59

6 | Reisekostenrecht..................................................................... 61 Erste Tätigkeitsstätte.............................................................. 61 Fahrten („Wege“) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte....................................................................... 69 Berufliche Auswärtstätigkeit.................................................. 80 Doppelte Haushaltsführung. .................................................. 96 Sonstige Fahrtkosten.............................................................. 108 Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland......................... 108 ABC der wichtigsten Werbungskosten.................................... 115 Anlage: Ausgewählte Pauschbeträge 2023............................. 139 4. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.................................. 143 Grundsätzliches...................................................................... 144 Die nichtselbstständige Nebentätigkeit................................. 144 Die selbstständige Nebentätigkeit.......................................... 147 Exkurs: Umsatzsteuer............................................................. 151 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung................ 155 Grundsätzliches...................................................................... 156 Werbungskosten...................................................................... 156 Abschreibungen...................................................................... 157 Die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG....................... 158 Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten............................ 160 Erhaltungsaufwendungen....................................................... 161 Vermietung an nahe Angehörige............................................ 163 Beispiel einer Einnahmenüberschussrechnung...................... 164 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen.......................................................... 165 Grundsätzliches...................................................................... 166

 | 7 So funktioniert die Abgeltungsteuer...................................... 166 Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.................... 167 Berechnung der Abgeltungsteuer........................................... 168 Kapitallebensversicherung..................................................... 170 Kirchensteuer.......................................................................... 171 7. Veräußerungsgeschäfte........................................................ 173 Grundsätzliches...................................................................... 174 Verkauf von Grundstücken..................................................... 174 8. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte............................................................................ 177 Grundsätzliches...................................................................... 178 Altersentlastungsbetrag......................................................... 178 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende................................ 178 Freibetrag für Land- und Forstwirte....................................... 180 9. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen.. 181 Sonderausgaben...................................................................... 182 Unterhaltsleistungen.............................................................. 183 Versorgungsausgleich............................................................. 185 Vorsorgeaufwendungen.......................................................... 185 Kinderbetreuungskosten........................................................ 187 Gezahlte Kirchensteuer. ......................................................... 188 Kosten der ersten Berufsausbildung....................................... 189 Schulgeld................................................................................. 191 Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge......... 191 Begünstigte Spenden.............................................................. 197 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien.......... 198 Verlustrücktrag und Verlustvortrag....................................... 199

8 | Außergewöhnliche Belastungen............................................. 201 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.......................... 201 ABC der wichtigsten allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen........................................... 203 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.......... 208 10. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen................................................................................ 217 Freibeträge für Kinder............................................................. 218 Härteausgleich........................................................................ 221 Steuerermäßigungen für bestimmte Arbeiten im privaten Haushalt.................................................................................. 221 11. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung........... 227 Schritt-für-Schritt-Erklärung................................................. 228 Musterfall Herr Eifrig.............................................................. 232 Steuererklärung mit ELSTER erstellen................................... 233 12. Tipps und Informationen...................................................... 235 Steuerklassenwahl.................................................................. 236 Lohnsteuerabzugsmerkmale................................................... 237 Lohnsteuerermäßigungsverfahren........................................ 238 Vorauszahlungen.................................................................... 240 Heirat...................................................................................... 241 Eingetragene Lebenspartnerschaft. ....................................... 243 Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage........................... 244 Was passiert nach Einlegung des Einspruchs?....................... 247 Steuerhinterziehung............................................................... 248 Stichwortverzeichnis............................................................. 249

Ein Steuerratgeber für Arbeitnehmer, wozu? | 9 Ein Steuerratgeber für Arbeitnehmer, wozu? Die beruflichen Anforderungen an Arbeitnehmer werden immer vielseitiger. Dies birgt zahlreiche Besonderheiten, welche für die Steuererklärung wichtig sind, etwa Weiterbildungsmaßnahmen oder Dienstreisen. Aber auch Fragen nach der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus einer Nebenbeschäftigung oder aus der Vermietung von Wohneigentum stellen sich bei Arbeitnehmern immer wieder. Wer die steuerlich relevanten berufsspezifischen Umstände kennt, kann die eigene steuerliche Situation optimieren. Ziel dieses Fachratgebers ist, Sie in die Lage zu versetzen, unter Nutzung aller legalen Möglichkeiten Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und Ihnen die Gewissheit zu geben, an alles gedacht zu haben. Zudem soll er Sie dabei unterstützen, unter Kenntnis Ihrer berufsspezifischen steuerlichen Belange und der für Sie relevanten Sachverhalte Ihre steuerliche Situation legal zu optimieren. Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist selbst für den Fachmann häufig schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, bei besonders komplizierten Fragestellungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. Grundlage dieses Ratgebers sind die Steuergesetze, insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Der Aufbau dieses Steuerratgebers hält sich strikt an die Systematik des Einkommensteuergesetzes (siehe Schnellübersicht). Hilfreich ist das ausführliche Stichwortverzeichnis; auch spezifische Sachverhalte lassen sich schnell nachschlagen. Deshalb wird zunächst erläutert, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und tut sich leichter bei der Erstellung seiner Steuererklärung. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung gibt Ihnen die schematische Darstellung des Einkommensteuersystems die nötige Orientierung. Danach wird Schritt für Schritt dargestellt, wie sich

10 | Vorwort die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer) und eventuell weiterer relevanter Einkunftsarten errechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt. Das lässt sich schon daran erkennen, dass ein Großteil der Steuerliteratur weltweit in deutscher Sprache verfasst ist. Dennoch lässt es sich auf drei Fragen reduzieren: Bin ich betroffen? Wer betroffen ist, wird in Kapitel 1 detailliert erläutert. In diesem Kapitel erfahren Sie nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch, bis wann Sie Ihre Steuererklärung bei welchem Finanzamt abgeben müssen. Auch wenn Sie von der Einkommensteuer betroffen sind, müssen Sie nicht zwangsweise eine Steuererklärung abgeben. Aber: Selbst wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann es von großem Vorteil sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben, denn im Durchschnitt lag die Einkommensteuererstattung in den letzten Jahren bei 1.027 Euro! Was muss ich wissen? Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber anschaulich, strukturiert und mit vielen Beispielen. In den einzelnen Kapiteln erhalten Sie folgende Informationen: Kapitel 1 Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben? Kapitel 2 Hier erfahren Sie, wie das deutsche Einkommensteuerrecht in seiner Systematik funktioniert. Kapitel 3 Hier werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erläutert und an vielen Beispielen veranschaulicht, welche Werbungskosten Sie aufgrund Ihrer speziellen beruflichen Tätigkeit steuerlich geltend machen können.

Ein Steuerratgeber für Arbeitnehmer, wozu? | 11 Kapitel 4–7 Hier werden die restlichen Einkunftsarten, wie z. B. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen und deren Ermittlung erläutert. Kapitel 8–10 Hier erfahren Sie, wie Sie von der Summe der Einkünfte beginnend Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Kapitel 11 Hier wird erläutert, wie die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erklärt wird auch die elektronische Steuererklärung (ELSTER). Kapitel 12 Hier finden sich hilfreiche Tipps und Informationen, z. B. zur Steuerklassenwahl, zu Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder zum Rechtsbehelf. Was muss ich tun? Sie müssen die amtlichen Vordrucke für die Steuererklärung ausfüllen und diese entweder elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln oder in Papierform bei dem für Sie zuständigen Finanzamt abgeben. Arbeiten Sie unseren Ratgeber durch, er ist klar strukturiert und für den Laien verständlich geschrieben. Sie werden sehen, das deutsche Einkommensteuerrecht ist nicht kompliziert, es muss nur verständlich erklärt werden. Viel Erfolg! Prof. Dr. Wolfgang Benzel Steuerberater und Diplom-Kaufmann Dirk Rott Diplom-Kaufmann

12 | Vorwort Muster-Formulare zum Download Über Ihr Kundenkonto auf www.WALHALLA.de können Sie MusterFormulare herunterladen, die Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Steuererklärung unterstützen: ■■ Um Zugriff auf die Anleitungen und Kopiervorlagen zu erhalten, melden Sie sich bitte in Ihrem Kundenkonto an. Sollten Sie noch kein Kundenkonto auf www.WALHALLA.de besitzen, können Sie sich einmalig registrieren. ■■ Gehen Sie in Ihr persönliches Kundenkonto, dort finden Sie den Punkt „Aktivierungscodes“. ■■ Geben Sie nun den Code ein und klicken Sie auf „Jetzt aktivieren“. Den Aktivierungscode finden Sie ganz hinten im Buch. ■■ Anschließend wird Ihnen die Eingabe des Codes bestätigt. Die Dateien stehen Ihnen nun in Ihrer Online-Bibliothek zur Verfügung.

Wichtige Änderungen 2023 | 13 Wichtige Änderungen 2023 Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen des Jahres. Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) wurde wie folgt erhöht: ■■ ab Veranlagungszeitraum 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro ■■ ab Veranlagungszeitraum 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum 01.01.2023 von 1.200 Euro auf 1.230 Euro pro Jahr erhöht. Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds Der Kinderfreibetrag (2022: 2.810 Euro) wurde wie folgt erhöht: ■■ Seit Veranlagungszeitraum 2023 auf 3.012 Euro. ■■ Zu den Beträgen kommt jeweils der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro hinzu. ■■ Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge. Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind. Seit dem 01.01.2023 ist die Staffelung entfallen. Nun gibt es einheitlich 250 Euro für jedes Kind, egal, ob eine Familie nur ein Kind oder mehrere Kinder hat. Baukindergeld Zur Förderung von Wohneigentum wurde im Jahr 2018 das Baukindergeld eingeführt. Dieses Programm ist im Dezember 2022 ausgelaufen. Da das Programm sehr erfolgreich war, hat die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm ins Leben gerufen – das Wohneigentum für Familien (WEF). Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen.

14 | Vorwort Im Detail gelten folgende Anspruchskriterien: ■■ Die Förderung gilt für klimafreundliche Wohngebäude (grundsätzlich Effizienzhaus 40 und besser). ■■ Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf den Grundfreibetrag von 90.000 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 10.000 Euro pro Kind nicht übersteigen (Beispiel: Bei einer Familie mit einem minderjährigen Kind darf das Haushaltsjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigen). ■■ Förderfähig ist nur der Ersterwerb/Neubau einer selbstgenutzten Immobilie. ■■ Die Immobilie befindet sich in Deutschland. Wenn Sie die Anspruchskriterien erfüllen, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen. Die Zinssätze beginnen bei 0,01 Prozent, zum Beispiel für ein Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit. Bei einem Annuitätendarlehen mit 26- bis 35-jähriger Laufzeit, wären es beispielsweise 0,38 Prozent. Höherer Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen Der Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen (siehe dazu Kapitel 9) wurde für das Steuerjahr 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Höherer Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in eine Rürup-Rentenversicherung sind 2023 bis zu einer Höhe von 26.528 Euro/53.056 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute) begünstigt. Davon sind seit 2023 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Bei der Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung muss jedoch der Arbeitgeberanteil der Beträge zur Rentenversicherung von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Betriebliche Altersvorsorge Bei Umwandlung eines Teils Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) ist die Einzahlung 2023 von bis zu 7.008 Euro jährlich (584 Euro monatlich)

Wichtige Änderungen 2023 | 15 steuerfrei. Bis zu einem Betrag von 3.504 Euro jährlich (292 Euro monatlich) bleiben diese Zahlungen sogar sozialversicherungsfrei. Für Beiträge des Arbeitgebers in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder in eine Pensionskasse erhält ein Geringverdiener (Bruttoarbeitslohn von max. 2.575 Euro monatlich oder 30.900 Euro im Jahr) einen staatlichen Zuschuss. Geänderte Fristen für die Einkommensteuererklärung Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen bis einschließlich 2024 geändert. ■■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss bis spätestens 02.09.2024 beim Finanzamt sein. ■■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2024 muss bis spätestens 31.07.2025 beim Finanzamt sein. Diese Fristen gelten, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen. Sollten Sie Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten die folgenden Fristen. Fristverlängerung für fachkundig vertretene Steuerpflichtige Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, müssen ihre Einkommensteuererklärung ■■ für den Besteuerungszeitraum 2023 bis zum 02.06.2025 ■■ für den Besteuerungszeitraum 2024 bis zum 30.04.2026 beim Finanzamt abgegeben haben. Ein steuerlich beratener Arbeitnehmer muss also die Einkommensteuererklärung 2023 bis spätestens 02.06.2025 über seinen Steuerberater beim Finanzamt einreichen. Das gilt allerdings nur für Steuerzahler, die zur Steuererklärung verpflichtet sind. Verspätungszuschlag Verspätungszuschläge werden seit den Steuererklärungen für das Jahr 2018 ohne eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzbeamten festgesetzt. Wird die Steuererklärung nicht innerhalb der folgenden Fristen abgegeben, hat das Finanzamt zwingend einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Gründe, warum eine Steuererklärung

16 | Vorwort nicht fristgemäß abgegeben werden konnte, spielen künftig keine Rolle mehr. Wer also zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 innerhalb von 22 Monaten, für das Jahr 2024 innerhalb von 21 Monaten (jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres) abgegeben haben; danach wird ein Verspätungszuschlag erhoben. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der Steuerzahlung, mindestens 25 Euro pro vollen Monat der verspäteten Abgabe. Das gilt auch bei Steuererstattungen. Steuervorteile für umweltfreundliche Pendler Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrrad auch privat nutzen dürfen, sind von einer Versteuerung dieses geldwerten Vorteils bis Ende 2030 befreit. Ursprünglich war diese Regelung bis 2021 befristet, aber der Gesetzgeber hat diese nun deutlich, bis Ende 2030, verlängert. Von dieser Regelung umfasst sind Fahrräder und Elektrofahrräder bis 25 km/h. Für schnellere E-Bikes, Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge müssen nur noch 0,25 Prozent statt 1 Prozent des Listenneupreises pro Monat versteuert werden. Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellte Jobtickets sind seit 2019 nicht mehr steuerpflichtig.

28 | So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 2 Gewinneinkünfte Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Überschusseinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG = Summe der Einkünfte s Altersentlastungsbetrag s Entlastungsbetrag für Alleinerziehende s Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte s Verlustabzug (z. B. Werbungskosten aus einer Zweitausbildung aus Vorjahren) s Sonderausgaben (z. B. private Versicherungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten, Schulgeld, Spenden) s außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheits-, Beerdigungskosten, Pflegeaufwendungen, Aufwendungen behinderter Menschen, Unterhaltsleistungen) s Steuerbegünstigung für bestimmte selbstgenutzte Wohnungen § 10f EStG = Einkommen s Freibeträge für Kinder s freibleibender Betrag bis 410 EUR mit Härteausgleich bis 820 EUR = zu versteuerndes Einkommen

Berufliche Auswärtstätigkeit | 93 3 Beispiel: Herr Kunz wird für drei Tage zu einem Lehrgang geschickt. Am Anreisetag erhält er in der Akademie Mittag- und Abendverpflegung, am Abreisetag nur ein Frühstück. Herr Kunz erhält für die Dauer des Lehrgangs ein Zimmer in der Akademie und nimmt am Zwischentag an der Kantinenverpflegung (Früh, Mittag und Abend) teil. Für die Kantinenverpflegung zahlt Kunz je für ein Frühstück 2,00 EUR, für ein Mittagessen 3,80 EUR und für ein Abendessen 3,80 EUR. Kunz beantragt Spesen und erhält für den An- und Abreisetag je 14,00 EUR sowie für den Zwischentag 9,60 EUR (analog zu den entsprechenden Verpflegungssätzen). Herr Kunz kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen: Anreisetag 14,00 EUR Kürzung Mittagessen – 11,20 EUR + 3,80 EUR – 7,40 EUR Abendessen – 11,20 EUR + 3,80 EUR – 7,40 EUR Verbleiben für Anreisetag 0,00 EUR Zwischentage 28,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR + 2,00 EUR – 3,60 EUR Mittagessen – 11,20 EUR + 3,80 EUR – 7,40 EUR Abendessen – 11,20 EUR + 3,80 EUR – 7,40 EUR Verbleiben für Zwischentage 9,60 EUR Abreisetag 14,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR + 2,00 EUR – 3,60 EUR Verbleiben für Abreisetag 10,40 EUR Insgesamt als Werbungskosten abzugsfähig 20,00 EUR

120 | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 3 wie der Aufwand für die Reinigung ermittelt wird. Tatsache ist, dass von Fall zu Fall unterschieden werden muss. Der Reinigungsaufwand einer Arzthelferin wird nicht so hoch sein wie der eines Bauarbeiters. Sinnvoll ist es daher, zu notieren, wie viele Maschinen voll Arbeitskleidung tatsächlich im Laufe eines Jahres gewaschen werden. Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass durchschnittlich eine Waschmaschine pro Woche zu einem Kostensatz von 3 Euro ohne Probleme anerkannt wird. Was darüber hinausgeht, bedarf einer genaueren Begründung. Unter Berücksichtigung von Urlaub und anderen freien Tagen ist der Ansatz von 46 Wochen à 3 Euro = 138 Euro ohne Weiteres möglich. Das Finanzgericht Nürnberg hat am 24.10.2014 (Az. 7 K 1704/13) geurteilt, dass die Reinigungskosten auch anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzverbände geschätzt werden können. Die Erhebung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Stand: Dezember 2002) ermittelte folgende Werte pro Kilogramm Wäsche. Auf diesen Werten basiert die Schätzung im oben genannten Urteil. 1-PersonenHaushalt 2-PersonenHaushalt 3-PersonenHaushalt ab 4-Personen-Haushalt Wäsche waschen: Kochwäsche 95 Grad 0,77 EUR 0,50 EUR 0,43 EUR 0,37 EUR Buntwäsche 60 Grad 0,76 EUR 0,48 EUR 0,41 EUR 0,35 EUR PflegeleichtWäsche 0,88 EUR 0,60 EUR 0,53 EUR 0,47 EUR Wäsche trocknen: Ablufttrockner 0,41 EUR 0,26 EUR 0,23 EUR 0,19 EUR Kondenstrockner 0,55 EUR 0,34 EUR 0,29 EUR 0,24 EUR Bügeln: Bügeleisen 0,07 EUR 0,05 EUR 0,05 EUR 0,05 EUR

Eingetragene Lebenspartnerschaft | 243 12 Eingetragene Lebenspartnerschaft 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner Anwendung findet, die bisherige Nichtanerkennung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig. Die Richter urteilten, dass die steuerrechtliche Regelung rückwirkend zum 01.08.2001 geändert werden muss, das heißt, ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Theoretisch bedeutet dies, dass Sie rückwirkend bis 2001 Ihre Steuererklärung von Einzelveranlagung auf Zusammenveranlagung mit Ihrem Lebenspartner (und somit Inanspruchnahme des Splittingtarifs) ändern lassen können. In der Praxis dürfte in den meisten Fällen die Abgabefrist für die Steuererklärung schon verjährt sein. Damit Sie von dem Urteil profitieren können, darf Ihr Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig sein. Alleine aufgrund des Urteils können Sie Ihre Steuerbescheide nicht ändern lassen. In folgenden Fällen ist Ihr Bescheid noch änderbar: ■■ Ihr Bescheid wurde unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Hier reicht ein schriftlicher Antrag unter Bezugnahme auf das Urteil, dass Sie und Ihr Partner die Zusammenveranlagung beantragen. ■■ Sie haben jedes Jahr Einspruch gegen die Einzelveranlagung eingelegt und das Finanzamt hat die Bescheide bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ruhend gestellt. Hier müssen Sie nichts mehr tun. Da die Entscheidung nun vorliegt, werden die Finanzämter die Verfahren wiederaufnehmen und geänderte Steuerbescheide erlassen. ■■ In allen anderen Fällen profitieren Sie von dem Urteil nur, sofern die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Das ist der Fall, wenn – Sie oder Ihr Lebenspartner keine Steuererklärung abgegeben haben. In diesem Fall geben Sie die Steuererklärungen für die letzten vier (maximal sieben) Jahre ab und setzen das Kreuz bei Zusammenveranlagung. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn einer von Ihnen jährlich Steuererklärungen abgegeben hat und

244 | Tipps und Informationen 12 die Bescheide bereits bestandskräftig sind, der andere Lebenspartner jedoch in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgegeben hat; – beide Lebenspartner Steuererklärungen abgegeben haben, aber die Steuerbescheide von nur einem Lebenspartner noch offen sind (weil dieser jedes Jahr Einspruch gegen die Einzelveranlagung eingelegt hat). Hier können Sie für jede noch nicht bestandskräftige Steuererklärung nachträglich die Zusammenveranlagung beantragen. Es reicht, dass die Steuerbescheide von einem Lebenspartner noch nicht bestandskräftig sind. Sofern Ihr Steuerbescheid und der Ihres Lebenspartners bereits bestandskräftig ist, profitieren Sie nicht von dem Verfassungsgerichtsurteil. Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage Beim Erlass von Steuerbescheiden können sich Fehler einschleichen, zum Beispiel bei der Übertragung der Daten aus dem Formular in den Computer. In einem solchen Fall ist es am einfachsten, sofort nach Erhalt des Bescheids den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und zu versuchen, die Angelegenheit unbürokratisch zu regeln. In den meisten dieser Fälle wird ein neuer Bescheid erlassen und die Sache ist erledigt. Im Zweifelsfall ist ein formloser schriftlicher Antrag auf schlichte Änderung des Bescheids zu stellen. Wenn dies nicht weiterhilft und Sie einen Einkommensteuerbescheid für rechtswidrig halten, da einzelne Positionen nicht anerkannt wurden, steht Ihnen als Rechtsmittel im außergerichtlichen Verfahren der Einspruch zur Verfügung. Zulässig ist der Einspruch allerdings nur, wenn Sie „beschwert“ sind, das heißt, wenn Sie durch den Ihrer Auffassung nach fehlerhaften Bescheid benachteiligt sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der erwartete Erstattungsbetrag niedriger ausfällt als bei Berücksichtigung der streitbehafteten Positionen.

Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage | 245 12 Praxis-Tipp: In der Beratungspraxis lässt sich immer wieder feststellen, dass Personen Einsprüche wegen der Nichtberücksichtigung von verschiedenen Positionen einlegen, ohne die Rechtslage genau zu kennen. Prüfen Sie daher vor Einlegung eines Einspruchs genau, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Falls die Abweichung von der Erklärung auf dem Steuerbescheid nicht ausreichend erläutert ist, kontaktieren Sie den Sachbearbeiter beim Finanzamt und fragen Sie nach, aus welchen Gründen er den einen oder anderen Ansatz verweigert. Den Einspruch richten Sie unter Angabe der Steuernummer und des angefochtenen Bescheids an das zuständige Finanzamt. Im Rahmen des Einspruchs haben Sie die Möglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Folgt das Finanzamt diesem Antrag, so wird die Veranlagung zunächst so durchgeführt, wie Sie es beantragt haben. Das Finanzamt hat dem Antrag zu folgen, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids bestehen. Das formlose Schreiben könnte wie folgt aussehen: Peter und Petra Peters Oberbach StNr.: 999/234/4711/1 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Einkommensteuerbescheid … legen wir hiermit Einspruch ein. Gleichzeitig beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung, da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Begründung: Entgegen unserer Erklärung haben Sie die Kosten für die Anschaffung eines PCs nicht anerkannt, da Sie die berufliche Nutzung nicht nachvollziehen können. Dieser Auffassung ist nicht zu folgen. In der Anlage übersenden wir eine Bescheinigung der Dienststelle, aus welcher eindeutig hervorgeht, in welchem Umfang und für welche Zwecke der PC beruflich genutzt wird. Wir beantragen daher die Änderung des angefochtenen Bescheids und verbleiben …

246 | Tipps und Informationen 12 Wichtig ist, dass Sie sowohl den Antrag auf schlichte Änderung als auch den Einspruch innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist von einem Monat seit Bekanntgabe des Bescheids einlegen. In der Regel werden Steuerbescheide mit der Post zugesendet. Als bekannt gegeben gilt ein Verwaltungsakt bei Postzustellung drei Tage nach der Aufgabe zur Post (beachten Sie den Stempel), auch wenn Sie den Bescheid früher erhalten haben. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so beginnt die Einspruchsfrist erst am darauffolgenden Werktag. Die Monatsfrist endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des darauffolgenden Monats, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem der Bescheid bekannt gegeben wurde. Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist ebenfalls am darauffolgenden Werktag. Achten Sie darauf, nicht „einen Monat“ mit „vier Wochen“ gleichzusetzen, hier besteht ein juristischer Unterschied. Beispiel: Der Briefträger wirft Herrn Meier am 01.10.2023 den Einkommensteuerbescheid in den Briefkasten. Als Herr Meier den Brief abends aus dem Briefkasten nimmt, sieht er, dass der Umschlag am 30.09.2023 abgestempelt wurde. Unter Anwendung der Drei-Tages-Fiktion rechnet er aus, dass der Bescheid erst am 04.10.2023 als bekanntgegeben gilt, da es sich beim dritten Tag, den 03.10.2023, um einen Feiertag handelt. Die Einspruchsfrist endet einen Monat später am 04.11.2023. Da das ein Samstag ist, endet die Einspruchsfrist am nächsten Werktag, das ist der Montag, 06.11.2023. Herr Meiers Einspruch gegen den Steuerbescheid muss also spätestens am Montag, den 06.11.2023, beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein, die Monatsfrist endet am 06.11.2023 um 23:59 Uhr. Praxis-Tipp: Falls Sie bei der Einkommensteuererklärung Angaben vergessen haben sollten, können Sie diese im Rahmen des Einspruchsverfahrens noch geltend machen. Bedenken Sie allerdings auch, dass Fehler des Finanzamts zu Ihren Gunsten ebenfalls korrigiert werden können.

Was passiert nach Einlegung des Einspruchs? | 247 12 Was passiert nach Einlegung des Einspruchs? Nachdem Sie Ihren Einspruch beim Finanzamt eingereicht haben, wird Ihr Einspruch entweder durch den Finanzbeamten, der Ihren Steuerbescheid erlassen hat, oder durch die Rechtsbehelfsstelle bearbeitet. Hat das Finanzamt nach sechs Monaten noch nicht über Ihren Einspruch entschieden, können Sie beim Finanzgericht Untätigkeitsklage erheben (§ 46 FGO). Durch Ihren Einspruch ist der gesamte Steuerbescheid wieder offen, insofern kann das Finanzamt alle Punkte Ihrer Steuererklärung nochmals prüfen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Einspruchsprüfung zu folgenden Ergebnissen kommen: ■■ Das Finanzamt gibt Ihnen (teilweise) Recht und erlässt einen neuen, (teilweise) korrigierten Steuerbescheid. Über die noch offenen Streitpunkte erhalten Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung. ■■ Das Finanzamt teilt Ihre Meinung nicht und fordert Sie auf, Ihren Einspruch mangels Erfolgsaussicht schriftlich zurückzunehmen. Folgen Sie dieser Aufforderung, wird Ihr Steuerbescheid bestandskräftig. Andernfalls gibt es eine Einspruchsentscheidung. ■■ Das Finanzamt beendet das Einspruchsverfahren mit einer förmlichen Einspruchsentscheidung. Diese Einspruchsentscheidung enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sollte das Finanzamt im Rahmen der Einspruchsentscheidung nicht Ihrer Auffassung gefolgt sein, bleibt als nächster Schritt nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. Hier empfiehlt es sich jedoch, professionelle Hilfe eines Steuerberaters einzuholen. Die Frist für eine Klage beim Finanzgericht beträgt einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Drei-Tages-Fiktion, s. o.). ■■ Das Finanzamt teilt Ihnen mit, dass es den ursprünglichen Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil ändern und eine höhere Steuer festsetzen will. Ursache dafür könnte sein, dass der Sachbearbeiter im ursprünglichen Steuerbescheid einen Fehler zu Ihren Ungunsten gefunden hat. Das Finanzamt muss jedoch auf die beabsichtigte „Verböserung“ hinweisen und Ihnen eine angemessene Frist (regel-

248 | Tipps und Informationen 12 mäßig ein Monat) einräumen, innerhalb der Sie sich hierzu äußern können. Wenn Sie nun Ihren Einspruch vor Einspruchsentscheidung zurücknehmen, können Sie diese Schlechterstellung vermeiden. Steuerhinterziehung Es gibt zahlreiche Bürger, die sich nicht im Klaren darüber sind, dass der Versuch, durch falsche Angaben Steuern zu sparen, kein Kavaliersdelikt, sondern Steuerhinterziehung mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen sein kann. In vielen Fällen hat dies bereits zu einem bösen Erwachen geführt, da die Betroffenen sich der Tragweite ihrer Handlungen oft gar nicht bewusst waren. Steuerhinterziehung begeht, wer ■■ den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ■■ die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt, ■■ pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt, ■■ Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Eine Steuerhinterziehung begeht also bereits derjenige, der falsche Angaben zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte macht oder aber falsche Belege einreicht und dadurch steuerliche Vorteile erlangt. Das Steuerrecht ist das einzige Rechtsgebiet, in dem es möglich ist, durch Selbstanzeige straffrei zu bleiben. Plagt Sie also ein schlechtes Gewissen, sollten Sie vor Entdeckung der Tat durch das Finanzamt diese selbst anzeigen. In diesem Fall müssen zwar die hinterzogenen Steuern einschließlich Zinsen und einem Strafzuschlag nachgezahlt werden, eine Strafe wird jedoch nicht mehr verhängt.

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