Die Schlichtungskommission empfiehlt, die Entgelte zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 um mindestens 5,88 Prozent anzuheben (mit Prognosetabellen).
Schlichtungsverfahren abgeschlossen
In der Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen hat die Schlichtungskommission am Freitag, dem 28. März 2025, eine Einigungsempfehlung beschlossen und bekanntgegeben.
Der Vorschlag sieht eine Laufzeit des Tarifvertrags von 27 Monaten (bis zum 31. März 2027) vor. Ob auf dieser Empfehlung eine Tarifeinigung geschlossen wird, entscheiden die Tarifpartner am 5. April 2025 im Rahmen einer vierten Verhandlungsrunde.
Anhebung der Tabellenentgelte
Nach dem Schlichterspruch sollen die Gehälter in zwei Schritten erhöht werden: Zum 1. April 2025 werden die Entgelte um 3 Prozent bei einem Mindestbetrag von 110 Euro angehoben, zum 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent.
Der vorgesehene Mindestbetrag von 110 Euro stellt eine soziale Komponente dar, wovon die unteren Entgeltgruppen profitieren. In allen Stufen der Entgeltgruppen 1 bis 5 bedeutet das zum 1. April 2025 eine Erhöhung von bis zu 4,6 Prozent.
Die tariflichen Vergütungen der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen zum 1. April 2025 um 75 Euro und zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro angehoben werden.
Prognosetabellen
Wie würden die neuen Entgelttabellen aussehen, wenn auf Basis der Schlichtungsempfehlung eine Tarifeinigung zustande käme? Wir haben hochgerechnet:
Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten des Bundes finden Sie hier
Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen nach der Anlage A (VKA) finden Sie hier
Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen im Sozial- und Erziehungsdienst finden Sie hier
Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen in Pflegeberufen finden Sie hier
Erhöhung der Jahressonderzahlung und Umwandlung
Eine mögliche Tarifeinigung soll ab 2026 ebenso eine Erhöhung der Jahressonderzahlung beinhalten: Für Beschäftigte des Bundes steigt sie in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent, in den Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent.
Für Beschäftigte der Kommunen soll die Höhe ab kommenden Jahr bei 85 Prozent liegen; für Beschäftigte in Krankenhäuser sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (nach BT-K und BT-B) bei 90 Prozent.
Außer in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Zusätzlichen Urlaubstag und Entlastungsmaßnahmen
Der Schlichtungskommission zufolge soll es ab dem Kalenderjahr 2027 einen weiteren zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigte geben. Als weiteres Instrument zur Entlastung der Beschäftigten soll ein Langzeitkonto geschaffen werden, dessen Wertguthaben für Sabbaticals oder Freistellungen für Kinderbetreuung verwendet werden kann.
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zur Vermeidung von Kappung von Stunden überarbeitet werden. Auch die Regelungen zur Anordnung von Überstunden sollen neu gestaltet werden, damit keine Kappung eintritt.
Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit
Zudem sollen Tarifbeschäftigte und Arbeitgeber freiwillig vereinbaren können, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Die Erhöhung darf für 18 Monate vereinbart werden, wobei jeder Teil die Vereinbarung aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann.
Mit der längeren Arbeitszeit erhöhen sich das Entgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile entsprechend, zudem gibt es einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt der in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 25 Prozent und in den Entgeltgruppen 9c bis 15 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.