Kassenärzte fordern mehr Testzeit für die elektronische Patientenakte

Neue Bundesregierung soll Rechtslage bei Terminvergabe in Arztpraxen überprüfen

Das beschäftigt nun auch die Politik: Mit einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt.

Die Bundesregierung soll zudem ermitteln, ob durch eine Änderung von Vorschriften ein gleicher Zugang zur ärztlichen Versorgung für alle Patienten sichergestellt werden könne, damit gesetzliche Versicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten. Mit seiner Entschließung greift der Bundesrat einen Vorschlag aus Niedersachsen auf.

Grundvoraussetzung für gerechtes Gesundheitssystem

Der Zugang zu schneller, qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung sei Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, das Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet, heißt es in der Stellungnahme. Allen Bürgerinnen und Bürgern müsse dieser Zugang unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein.

Neue Lösungsansätze denkbar

Um Ungleichheiten bei der Terminvergabe abzubauen, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Auswirkungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch neue Lösungsansätze seien in Betracht zu ziehen, wie beispielsweise Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln, fordert der Bundesrat. Die neue Bundesregierung ist nun am Zug, hier tätig zu werden.

Zumindest in der hausärztlichen Versorgung könnte sich die Situation schon zeitnah etwas entspannen. Denn mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das der alte Bundestag noch im Januar 2025 beschlossen hat, wurden die Budgets für Hausärzte wieder abgeschafft und stattdessen Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Das soll dazu führen, dass Hausärzte mehr Patientinnen und Patienten aufnehmen bzw mehr Leistungen als bisher erbringen können. Damit sollen auch Termine künftig schneller möglich sein

Quelle: Bundesrat kompakt 21.3.25, BMG, PM 14.2.2025