Die wirtschaftliche Lage von Opfern des SED-Regimes in der ehemaligen DDR soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Anpassung der rehabilitationsrechtlichen Vorschriften vor, den das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht hat.
Die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage stellt sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken. Verschärft hat sich die Situation durch gestiegene Lebenshaltungskosten und Geldwertverlust infolge aktueller Krisen.
Der aktuelle Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Buschmann soll die Situation verbessern. Er will zum einen Härtefallfonds einführen und die besonderen Zuwendungen für Haftopfer (sogenannte Opferrente) dynamisieren, also an die Entwicklungen der gesetzlichen Rente anpassen. Außerdem sollen Hilfen und Leistungen künftig leichter beantragt und schneller bewilligt werden.
Gesundheitliche Schäden über SGB XIV abgedeckt
Für die Geltendmachung gesundheitlicher Folgeschäden sieht der Entwurf keine neuen Erleichterungen vor. Nach Auffassung des Bundesjustizministeriums trägt das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) etwaigen Schwierigkeiten beim Nachweis der Kausalität zwischen politischer Verfolgung bzw. Repressionsmaßnahme und einer Gesundheitsstörung bereits angemessen Rechnung.
Bundesweit gibt es rund 38.000 Bezieherinnen und Bezieher einer SED-Opferrente. Sie erhalten derzeit 330 Euro monatlich. Die Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente soll dem Entwurf zufolge ab Juli 2025 greifen.
Quelle: BMJ